Gutschrift für die Kunden oder Geldzahlung
Der Oberste Gerichtshof hatte bereits im Herbst des Jahres 2019 in einem Gerichtsverfahren des Vereins für Konsumenteninformation eine Klausel zur Preisanpassung der EVN Energievertrieb GmbH für gesetzwidrig erklärt, die auch von der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG angewandt worden war.
Somit fiel hierbei die Grundlage für letzte Erhöhung der Preise weg. Nach der Meinung des VKI waren deshalb auch die auf Grundlage der gesetzwidrigen Klausel durchgesetzten Preiserhöhungen an die jeweiligen Kunden zurückzuzahlen.
Der VKI konnte augenblicklich gemeinsam mit der Energie Burgenland einen Preisvergleich für die Konsumentinnen und Konsumenten erreichen. Demzufolge erhalten alle Kunden, die betroffen sind, für die Preiserhöhung rückwirkend vom 01.10.2018 anstandslos eine Gutschrift in diesem Bonusprogramm des Unternehmens Energie Burgenland, und zwar in jenem Ausmaß des sich aus der vergangenen Preiserhöhung ergebenden Betrages. Als Alternative ist auch eine Auszahlung möglich.
- In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG befand sich bereits bis Anfang des Jahres 2019 eine Klausel zur Änderung der Preidr, welche es ermöglichte, Erhöhungen der Beiträge ohne Grenzen vorzunehmen.
- So hatte der Oberste Gerichtshof bereits im Herbst 2019 eine analoge Klausel der EVN als unerlaubt eingestuft. Weil hierbei die Begründung des OGH für diese Gesetzwidrigkeit jener Klausel des EVN analog auf jene von der Energie Burgenland angewandte Klausel brauchbar ist, forderte alsdann der VKI auch in diesem Fall die Refundierung ein.
- Zur Frage stand hierbei auch die Erhöhung der Preise zum 01.10.2018.
Der VKI konnte derzeit mit der Energie Burgenland ein Übereinkommen für die Haushaltskunden erzielen: Daher wird die Energie Burgenland bei den Stromtarifen Optima Komfort, Optima Basis, Optima Plus, Optima Premium, Optima Wärme und Allstrom und auch bei den Erdgastarifen Optima Komfort und Optima Basis den betroffenen Kunden den sich aus der Erhöhung der Preise vom 01.10.2018 ergebenden differenzierenden Betrag als Bonuspunkte anrechnen.
Die Grundlage für diese Gutschrift ist der entsprechende Verbrauch in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019. Diese sich hier ergebenden Bonuspunkte können in ihrer Folge jeweilig 3 Jahre hintereinander verbraucht werden.
Als Alternative zu dieser Gutschrift der Bonuspunkte gibt es zudem auch die Möglichkeit, den entsprechenden Gutschriftsbetrag über eine Banküberweisung ausbezahlt zu bekommen. Hierfür ist eine kostenfreie Anmeldung beim VKI auf der Internetseite nötig. Die Meldung hierfür muss bis spätestens 31.10.2020 erfolgt sein. Die Grundlage für diese Auszahlung ist hierbei dieselbe Menge des Verbrauchs wie auch im Falle der Gutschrift von den Bonuspunkten.
Entsprechende Schreiben werden im August 2020 in diesem Zusammenhang von der Energie Burgenland an die über 120.000 Kunden versendet. Auch einstige Kunden, die von dieser letzten Erhöhung der Preise noch betroffen waren, haben die Möglichkeit, die vorgenommene Refundierung erhalten. Dies ist auch über die Anmeldung beim VKI möglich.