In Österreich spielt der Punkt Notstandshilfe nach wie vor eine wichtige Rolle. Momentan wird diskutiert, wie es mit der Hilfe im neuen Jahr 2019 weitergehen soll.
Unter anderem ist eine Abschaffung geplant oder mögliche Änderungen, welche das Programm verbessern sollen. So soll es in Zukunft mehrere Vorteile bieten. Nicht umsonst wird das Thema heiß diskutiert.
Bei der Notstandshilfe in Österreich handelt es sich im Grunde genommen um eine Art Arbeitslosenversicherung, die durch den Staat angeboten wird. Diese wird unmittelbar nach der Auszahlung des richtigen Arbeitslosengeldes ausgezahlt.
Deswegen steht sie nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Warum das Thema so heiß diskutiert wird und welche Änderungen im Jahr 2019 auf die Österreicher zukommt, wird im folgenden Artikel erklärt.
Notstandshilfe in Österreich
Wie oben bereits erwähnt handelt es sich bei der Notstandshilfe in Österreich um eine Unterstützung vom Staat, die zusätzlich bei der Beziehung von Arbeitslosengeld fällig wird. Wie das Arbeitslosengeld auch wird die Hilfe nur bis zu einem bestimmten Zeitraum gewährt.
Die Notstandshilfe kommt dann ins Spiel, wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht und eine Art Notlage entsteht. Allerdings bekommt man die Zusatzleistung nicht einfach so. Zuvor prüfen die Hilfsgeber den Fall und entscheiden dann, ob die Hilfe gewährt wird oder nicht.
Im längsten Fall kann die Hilfe für 52 Wochen am Stück beantragt werden. Sollte nach diesen 52 Wochen nach wie vor ein Notstand vorliegen, muss der Antrag erneut gesendet werden.
Zusammenfassung und Ablauf:
- Schritt 1: Beziehen von Arbeitslosengeld
- Schritt 2: Notstandshilfe kann im Notfall danach bezogen werden
- Schritt 3: Antrag der Hilfe findet über den Arbeitsmarktservice statt
- Schritt 4: Maximal 52 Wochen, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden
Ebenfalls ist es möglich wiederholt mehrere Anträge zwecks der Notstandshilfe zu stellen.
Jeder Antrag muss immer über den jeweiligen Arbeitsmarktservice gestellt werden. Zusammengefasst handelt es sich bei Notstandshilfe um eine Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts in Österreich. Sie kann nur bezogen werden, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Höhe der Notstandshilfe
Die Höhe der Hilfe beträgt 95 Prozent vom Grundbetrag des Arbeitslosengeldes. Der Grundbetrag an sich wird durch das durchschnittliche Nettoeinkommen des letzten Jahres berechnet. Dabei handelt es sich nur um versicherungspflichtige Einnahmen. Der Grundbetrag ist bei diesem Wert mit etwa 55 Prozent anzurechnen.
Mitunter gibt es auch bestimmte Sonderregelungen. Diese treffen dann ein, wenn innerhalb der Familie eine Behinderung in Form einer schweren Erkrankung vorliegt.
Unter anderem wurde im Juli des Jahres 2018 bekannt gegeben, dass die Anrechnung des Einkommens vom Partner oder der Partnerin auf die Höhe der Notstandshilfe entfällt.
Wie viele Menschen in Österreich benutzen die Notstandshilfe?
Mehr als 160.000 Menschen sind auf die angewiesen. Dabei gilt zu erwähnen, dass es sich bei etwa 57.000 Personen um Menschen über 50 Jahre handelt. Vor allem betroffen sind:
- -> ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Probleme bei der Jobsuche haben
- -> 57.000 Menschen und mehr, die über 50 Jahre alt sind benötigen Notstandshilfe
- -> Grenze der Zumutbarkeit eines Jobs sind drastisch gesunken
Durch die momentane Politik hat sich vor allem für die älteren Personen einiges verändert. Aufgrund des Abschaffens der Beschäftigungsaktion 20.000 die Situation für Menschen immer schlechter wurde. Weiterhin hat sich vieles im Bereich der Zumutbarkeit von Jobs getan.
Die Grenze hierfür wurde deutlich gesenkt, sodass auch Stellen angenommen werden, bei denen weniger Geld bezahlt wird. Allerdings besser als vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes. Leider können auch Menschen mit einem besseren Abschluss in diese Situation geraten und einen schlecht bezahlten Job antreten.
Unterschiede zwischen Notstandshilfe und Mindestsicherung
Die Themen Notstandshilfe sowie Mindestsicherung sind zwei viel diskutierte Themen. Allerdings gibt es zwischen den beiden Varianten Unterschiede, die auf dem ersten Blick nicht gleich erkenntlich sind:
- 1: Bei Bezug der Notstandshilfe können die betroffenen Personen alle ihre Ersparnisse behalten. Bei der Mindestsicherung hingegen muss man zunächst seine Ersparnisse wie beispielsweise den Bausparvertrag oder Besitztümer aufbrauchen. Nur dann darf und kann die Mindestsicherung ausgezahlt werden.
- 2: Ein Vorteil bei der Notstandshilfe ist, dass die Bezüge auch für die Zeiten der Pension gezahlt werden. So kann man ab einem bestimmten Alter in die Pension gehen. Das ist bei der Mindestsicherung nicht so. Hier zählt die Versicherungszeit nicht zur Pension. Die Gefahr im Alter Armut zu erleiden ist hier relativ hoch.
- 3: Die Höhe der Notstandshilfe richtet sich nach dem Einkommen des letzten Jahres. Unter anderem werden auch Sonderzahlungen berücksichtigt. Bei der Mindestsicherung ist das nicht der Fall.
- 4: Seit kurzer Zeit wird bei der Notstandshilfe das Gehalt des Partners oder der Partnerin nicht mehr berücksichtigt. Anders sieht es bei der Mindestsicherung aus. Je nach Verdienst des Partners kann dies Auswirkungen auf die bezogenen Leistungen haben.
Aus der oben genannten Aufstellung lässt sich deutlich sehen, dass bei der Mindestsicherung die Nachteile überwiegen. Aus diesem Grund sollte man bereits vorher genau darauf achten, welche Leistungen bezogen werden wollen und welche nicht.
So erfolgt der Antrag zur Notstandshilfe
Wie oben bereits erwähnt wird die Notstandshilfe über den Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt. Ein Klick auf die Webseite und der Antrag kann ausgefüllt werden. Allerdings wird später meist ein persönliches Gespräch fällig, sodass man sich gleich vor Ort anmelden sollte.
Das spart Zeit und Aufwand. Es gibt dort einige allgemeine Informationsstellen, bei denen die Antragsformulare ausgehändigt werden. Alternativ lassen sich diese im Internet herunterladen. Alternativ geht man nochmals auf die Webseite, lädt das Dokument herunter, druckt es aus und füllt anschließend die Fragen sorgfältig aus. Nach Abgabe des Zettels wird ein Vorsprachetermin für den Arbeitslosen vorbereitet.
Hierbei ist wichtig, diesen Termin auch wirklich einzuhalten. Zudem können beim Ausfüllen immer wieder Fragen aufkommen, die Hilfe benötigen. Deswegen empfiehlt sich immer der persönliche Kontakt. Leider sind die Wartezeiten am Telefon relativ lange, da der Arbeitsmarktservice mehrere Projekte betreut.
Neben den Terminen müssen auch die Fristen eingehalten werden. Aus diesem Grund muss man bei Beendigung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei einer AMS-Geschäftsstelle vorsprechen.
Die Meldung ist nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern hat ebenfalls Einfluss auf die Auszahlung der Leistungen. Nicht selten kann es bis zu einem Monat dauern bis die Entscheidungen getroffen werden.
Die Auszahlung an sich kann zwischen 4 bis 8 Wochen nach Antragsstellung auf sich warten. Deswegen sollte man so früh wie möglich den Kontakt suchen und nichts aufschieben. Die späteren Zahlungen erfolgen stets pünktlich am Ende des Monats. Zudem muss jede Veränderung der persönlichen Situation gemeldet werden.
Das betrifft zum Beispiel:
- Familie
- Arbeit
- Wohnverhältnis
Diese Änderungen müssen dem Arbeitsmarktservice sofort und unverzüglich mitgeteilt werden, da es sonst negative Auswirkungen auf die Leistung haben kann.
Im schlimmsten Fall wird dieser gestoppt beziehungsweise bis zur Klärung gesperrt.
Ablehnung der Notstandshilfe durch EmpfängerIn
Generell besteht die Möglichkeit die Notstandshilfe abzulehnen. Dazu muss man aber an einer Hilfeleistung des AMS teilnehmen oder sich selbst bei der Gebietskrankenkasse versichern lassen. Das lässt sich auch für die spätere Pension anrechnen. Bei Ablehnung der Notstandshilfe ist die Person aber nicht mehr kranken- oder pensionsversichert.
Wer wäre bei der Abschaffung der Notstandshilfe betroffen?
Laut einer Berechnung sollen über 120.000 Personen davon betroffen sein, sofern die Notstandshilfe nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Durch die Abschaffung dieser Reform würden die Menschen negativ beeinflusst werden, die generell kaum etwas zum Leben übrig haben.
Deswegen kann es durchaus sein, dass selbst Menschen mit einer Behinderung geringere Leistungen bekommen. Mitunter betroffen sind zahlreiche Jugendliche, die auf ihrem Bildungsweg keine Leistungen mehr zugesprochen kommen.
Der größte Teil der Personen, die davon schwer betroffen wären, sind Personen über 50 Jahre. Durch die Abschaffung könnte also die Armut in Österreich weiter ansteigen.
Sollte es wirklich zur Abschaffung der Notstandshilfe kommen, würde diese wohl durch die Mindestsicherung ersetzt werden. Ab dann hat das Gehalt sowie der Partner und die Situation Einfluss auf die Leistungen, welches von Nachteil wäre. Das maximale Vermögen darf hier nur noch bei 4.200 Euro liegen. Nicht umsonst wird das Thema so viel diskutiert.
Fazit
Die Notstandshilfe ist ein heiß diskutiertes Thema in Österreich. Auch in diesem Jahr wird es weitere Gespräche dazu geben. Unter anderem soll die Hilfe durch die Mindestsicherung ersetzt werden, wodurch aber Nachteile entstehen würden.
Betroffen von der Notstandshilfe sind vor allem Menschen über 50 Jahre sowie Jugendliche. Bei der Hilfe spielt seit kurzem das Gehalt des Partners keine Rolle mehr. Zudem muss das angesparte Vermögen nicht dafür geopfert werden wie es bei der Mindestsicherung der Fall gewesen wäre. Der Antrag erfolgt über den Arbeitsmarktservice. Für eine schnellere Abwicklung und Klärung der Fragen empfiehlt sich immer der persönliche Besuch vor Ort.