Das “ Arbeitslosengeld neu“ stellt den österreichischen Arbeitsmarkt zukünftig vor eine harte Probe…
Österreichs Arbeitsmarkt zählt laut einer aktuellen Studie der renommierten Beratungsgesellschaft “ EY“ zu den “ TOP 3 – Staaten“ der Eurozone beim Beschäftigungsaufbau. Demnach wurden im Zeitfenster zwischen den Kalenderjahren 2007 und 2019 österreichweit 480000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Im Zehnjahresvergleich der Studie erzielten lediglich Frankreich und Deutschland bessere diesbezügliche Ergebnisse.
Während 2018 entstanden in der Alpenrepublik 81000 zusätzliche Arbeitsstellen. Die Studienautoren prognostizieren Österreich für das Jahr 2019 einen weiteren Beschäftigungsaufbau in Form von 50000 zusätzlichen Stellen bei gleichzeitig sinkender Arbeitslosigkeit.
Seit Anfang 2017 ist ein konstantes Absinken der Arbeitslosenzahlen in Österreich zu beobachten. Im Dezember 2018 waren österreichweit 413936 Personen arbeitslos gemeldet.
In Relation zum Dezember 2017 entspricht dies einem Minus von 6,7 %. Gemäß nationaler Definition der Arbeitslosenquote lag diese Ende 2018 bei 8,7 %. Nach EU- Klassifikation entspricht diese einer Quote von 5,1 %.
Nach Auffassung von Sozialministerin Hartinger – Klein und Wirtschaftsministerin Schramböck sind diese Erfolge auf die Maßnahmen der derzeitigen Regierungsparteien zurückzuführen. Laut Hartinger- Klein und Schramböck werde die Regierung weiterhin innovative Maßnahmen etablieren, um die personalisierte Weiterbildung Arbeitsloser voranzutreiben und deren Wiedereingliederung in den österreichischen Arbeitsmarkt zu fördern.
Maßgeblich hierbei sei primär die Umstrukturierung der Arbeitslosenversicherung mitsamt Reformen zu Arbeitslosengeld, Mindestsicherung und Notstandshilfe.
Im Zuge des Kalenderjahres 2019 soll die Arbeitsmarktreform der Regierung eingeleitet werden. Insgesamt stufen Forscher die Reform als Gegenentwurf zum deutschen “ Hartz IV“ ein, das Arbeitslose de facto härter sanktionieren wird als das deutsche Modell.

Je nach Land gibt es verschiedene Unterstützungen. Tipp: Rechtzeitig Arbeitslosengeld in Österreich beantragen!
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Welche Änderungen birgt das “ Arbeitslosengeld neu 2019 in Österreich“?
Die modifizierten Regelungen zum Arbeitslosengeld sollen die frühere Beschäftigungsdauer der Anspruchsberechtigten in den Fokus rücken. Wer verhältnismäßig lange gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, soll künftig länger Arbeitslosengeld beziehen dürfen.
Analog sinkt die Bezugsdauer von Arbeitslosen, die kürzer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet haben. Im “ Arbeitslosengeld neu“ soll die ursprüngliche Notstandshilfe aufgehen.
Wirtschaftsexperten stufen die Reform des Arbeitslosengeldes als “ massiven Umbruch“ ein, der den als elastisch geltenden österreichischen Arbeitsmarkt auf eine harte Probe stellen wird. Derzeit entspricht das Arbeitslosengeld einem Anteil von 55 % des ursprünglichen Nettoeinkommens.
Das Geld wird über ein zeitlich begrenztes Zeitfenster ausbezahlt, wobei sich die individuelle Bezugsdauer an der früheren Beschäftigungszeit der Empfänger orientiert. Haben Betroffene ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld gänzlich ausgeschöpft, können sie Notstandshilfe beantragen. Diese beträgt 90- 95 % des jeweiligen Arbeitslosengeldes und wird aktuell bis zur Pension gewährt.
In Österreich gibt es derzeit einen verhältnismäßig hohen Anteil an gering Qualifizierten. Die Arbeitslosenquote unter Personen, die maximal über einen Pflichtabschluss verfügen, betrug Ende 2018 25 %. Diese Entwicklung gilt unter Arbeitsmarktexperten als “ ausgewachsenes Arbeitsmarktproblem“.
Anspruchsberechtigung für das Arbeitslosengeld
Das österreichische Arbeitslosengeld ist ein Instrument, das die finanzielle Lebensgrundlage arbeitsloser Menschen während der Arbeitssuche sichern soll.
Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitslose, der eine vorherige Mindestbeschäftigungsdauer vorweisen kann, arbeitsfähig und arbeitswillig ist für die zuständige Arbeitsmarktvermittlung durchgängig verfügbar ist.
Zusätzlich muss der Anspruchsberechtigte zwingend die Bereitschaft demonstrieren Beschäftigung in einem speziellen Mindestausmaß ausüben zu wollen. Die maximale Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld darf in der Praxis nicht vollständig ausgeschöpft sein.
Als arbeitswillig gilt eine Person, die objektiv “ zumutbare Beschäftigung“ annimmt. Arbeitslosengeldbezieher müssen sich konstant dafür bereithalten Arbeiten in einem Umfang von mindestens 20 Wochenstunden auszuführen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind arbeitssuchende Personen, die wegen fehlender Alternativen Kinder betreuen müssen.
Damit Arbeitssuchende tatsächlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können, müssen sie über einen festgelegten Zeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein.
Bei erstmaliger Antragsstellung in einem Lebensalter von über 25 Jahren muss die arbeitslose Person während der letzten zwei Jahre für mehr als 52 Wochen eine Beschäftigung ausgeübt haben, für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt worden sind.
Wiederholte Beantragungen sind ausschließlich zulässig, sofern die arbeitssuchende Person binnen des letzten Jahres vor der Antragsstellung für minimal 28 Wochen an ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gebunden war.
Ist der Antragssteller in einem Lebensalter von unter 25 Jahren, muss er sich mehr als 26 Wochen in einem arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis befunden haben und dies transparent nachweisen können.
Arbeitlosengeld – Bin ich krankenversichert?
Wer Arbeitslosengeld empfängt, verfügt automatisch über einen Krankenversicherungsschutz. Familienangehörige können bei Bedarf mitversichert werden.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld erfährt der Betroffene keine Schlechterstellung im österreichischen Krankensystem. Anspruchsberechtigte haben demnach Zugang zu sämtlichen Leistungen, die ihnen in Verbindung mit einem regulären Dienstverhältnis zustehen würden.
Arbeitslosengeld kann parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. Das Kinderbetreuungsgeld ist in diesem Fall für die Kinderbetreuung durch geeignete Privatpersonen, Tageseltern, Horte oder Kindergärten bzw. Kinderkrippen einzusetzen.
Die Förderung durch den AMS wird nicht für die Kinderbetreuung durch Familienangehörige oder Au- pair- Kräfte ausbezahlt. Das betreffende Kind darf das Lebensalter von 15 Jahren nicht überschritten haben. Bei einer nachgewiesenen Behinderung des Kindes ist der Bezug von Kinderbetreuungsgeld bis zur Volljährigkeit des zu betreuenden Jugendlichen möglich.
Wie wird eine Antragsstellung beim AMS eingereicht ?
Anträge für Arbeitslosengeld sind bei den regionalen Geschäftsniederlassungen des “ AMS“ (Arbeitsmarktservice Österreich) einzureichen. Arbeitslosengeldempfänger dürfen offiziell eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Für derartige Tätigkeiten gilt eine “ Pflicht zur Meldung“ beim AMS. Im Rahmen einer Arbeitnehmerkündigung setzt ab dem rechtsgültigem Kündigungstermin eine vierwöchige Sperrfrist ein. Während dieser Phase erhält der Arbeitslose kein Arbeitslosengeld.
Die “ Sperrfrist“ tritt ebenfalls in Kraft, sofern der Arbeitslose seine Beschäftigung aus objektiv “ eigenem Verschulden“ verloren hat. Die Bezugsdauer des Anspruchsberechtigten wird von einer eventuellen “ Sperrfrist“ nicht negativ beeinträchtigt. Der erste Kalendertag des Bezugs verschiebt sich lediglich um 4 Wochen nach hinten. Sind berücksichtigungswürdige Aspekte für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erkennbar, kann der AMS die Sperrfrist eigenmächtig aufheben.
Die Beantragung kann wahlweise persönlich bei einer regionalen “ AMS- Geschäftsstelle“ oder online über das individuelle “ eAMS“ vorgenommen werden. Bei der persönlichen Antragsstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis gepaart mit der jeweiligen “ eCard“ mitzuführen.
Bezugsdauer – Wie lange kann ich Arbeitslosengeld in Österreich erhalten?
Grundsätzlich beträgt die reguläre Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 20 Wochen. Spezifische Umstände heben die Dauer der persönlichen Anspruchsberechtigung an. Demnach erhalten Arbeitslose, die für 156 Wochen ununterbrochen einer arbeitslosenpflichtversicherten Arbeit nachgegangen sind, über ein Intervall von 30 Wochen Arbeitslosengeld.
Wer mindestens 40 Jahre alt ist und während der letzten zehn Kalenderjahre 312 Wochen in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand, besitzt eine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld in Höhe von 39 Wochen.
Ist der Arbeitslose in einem Lebensalter von mindestens 50 Jahren und hat im Zuge der vorangegangenen 15 Jahre mehr als 468 Wochen eine arbeitslosenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, entspricht die individuelle Anspruchsdauer einem Intervall von 52 Wochen.
Absolviert der Arbeitssuchende eine berufliche Rehabilitations- Maßnahme, die von der gesetzlichen Sozialversicherung bezahlt wird, liegt die Anspruchsdauer bei 78 Wochen. Das Alter der Arbeitssuchenden ist hierbei nicht relevant.
Anspruchsberechtigte müssen allerdings spezielle Voraussetzungen berücksichtigen, um ihre Arbeitslosengeld beziehen zu dürfen. Ist der Arbeitslose in eine offizielle Schulungsmaßnahme der Arbeitsstiftung eingebunden, erweitert sich die jeweilige Bezugsdauer in der Spitze um drei bis vier Jahre.
Selbstständige haben prinzipiell keine Arbeitslosenversicherung. Deshalb steht Arbeitslosen, die ehemals einem selbstständigen Beruf nachgegangen sind und ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, lediglich eine relativ kurze Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu.
Mit Hilfe einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Selbstständige ihren sozialen Schutz nachhaltig verbessern. Detaillierte Informationen hierzu können bei der “ SVA“ (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) erfragt werden.
Höhe des Arbeitslosengeldes – Grundbetrag & Ergänzungsbeitrag
Das Arbeitslosengeld kombiniert einen speziellen Grundbetrag mit etwaigen Ergänzungsbeträgen oder Familienzuschlägen.
Für die Errechnung des Grundbetrages wird das Modell der Jahresbeitrags- Grundlage herangezogen. Welche konkrete Jahresbeitrags- Grundlage für den Grundbetrag maßgeblich ist, hängt von dem Zeitfenster ab, in den die Antragsstellung fällt. Anträge die zwischen dem 1. Januar und 30. Juni eines Kalenderjahres gestellt werden, orientieren sich an der Jahres- Beitragsgrundlage des jeweils vorletzten Jahres.
Geht der Antrag auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember bei dem AMS ein, findet die Jahresbeitrags- Grundlage des jeweils letzten Jahres Anwendung bei der Errechnung des Grundbetrages.
Der Bruttowert der zugehörigen Jahresbeitrags- Grundlage wird im Rahmen der Berechnung in Nettoeinkommen umgewandelt. Von diesem Wert werden spezielle Sozialabgaben sowie Einkommensteuerbeiträge abgezogen.
Als Grundbetrag sind 55 % des Letzteinkommens bzw. Nettoeinkommens festgeschrieben. Unterschreitet der individuelle Grundbetrag den Kennwert des Ausgleichszulagen- Richtsatzes, fällt dem Arbeitslosen ein Ergänzungsbetrag zu.
Dieser hebt den Grundbetrag auf das Niveau des Ausgleichszulagen- Richtsatzes an. Leistet der Anspruchsberechtigte einen Beitrag zum Unterhalt eines Stief-, Wahl-, Enkel- oder leiblichem Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe, besitzt der Arbeitslose ein Recht auf einen Familienzuschlag.
Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld
Wie können sich Arbeitssuchende in Österreich offiziell arbeitslos melden?
Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich vor der Antragsstellung offiziell arbeitslos melden. Arbeitssuchende können sich als arbeitslos registrieren lassen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, arbeitslos sind oder ihren exakten Kündigungstermin kennen.
Personen, die arbeitslos gemeldet sind, haben keinen automatischen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Hierfür muss unbedingt ein Antrag auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice Österreich gestellt werden.
Wahlweise können sich Personen online oder persönlich bei einer AMS- Geschäftsstelle als arbeitslos registrieren lassen. Zusätzlich kann auf dem Postweg eine Arbeitslosenmeldung an den Arbeitsmarktservice gesandt werden. Arbeitslose sollten spätestens am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit beim AMS vorstellig werden. Arbeitslose, die sich später arbeitslos melden, riskieren Lücken in ihrer Pensions- und Krankenversicherung.
Welche Dokumente sind vorzulegen, um sich arbeitslos zu melden?
Abhängig von der persönlichen Situation müssen der Behörde im Zuge der Registrierung bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Im Vorfeld des Termins sollten Betroffene sich telefonisch bei der regionalen AMS- Geschäftsstelle bezüglich der mitzuführenden Dokumente erkundigen.
Wieso sind Arbeitslose gegenüber dem AMS an eine “ Pflicht zur Meldung“ gebunden?
Um die Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld richtig beurteilen zu können, müssen der Behörde zeitnah Informationen mitgeteilt werden, die die individuelle wirtschaftliche Situation der Empfänger beeinflussen. Der Arbeitsmarktservice Österreich ist umgehend in Kenntnis zu setzen, wenn Leistungsempfänger ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Hierbei wird nicht zwischen den einzelnen Beschäftigungsmodellen unterschieden.
Änderungen der Einkommenssituation, Pensionsbeantragungen, Neuheiten bei der Kinderbetreuung, die Aufnahme von Studium, Weiterbildung oder Schule, sind dem AMS binnen einer Woche mitzuteilen. Verschlechtert sich der persönliche Gesundheitszustand des Leistungsberechtigten massiv und löst den Bedarf nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kur aus, ist der Arbeitsmarktservice ebenfalls zu unterrichten.
Wird die Meldeplicht verletzt, besitzt der AMS das Recht Leistungszahlungen einzustellen und bereits empfangene Gelder zurückzufordern. Ergänzend drohen Geldstrafen in Kombination mit einer Strafanzeige.