Viele Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber darum gebeten, den festen Arbeitsplatz zu verlassen und eine Dienstreise anzutreten.
Im Jahr 2019/2020 hat die Regierung in Österreich bestimmte Regelungen und Gesetze erlassen, mit denen die Arbeitnehmer die entstandenen Reisekosten von den Steuern absetzen lassen können. Diese Reisekosten müssen in der Steuererklärung angegeben werden, damit sie von den Finanzbehörden anerkannt und an den Antragsteller ausgezahlt werden.
Mit den neuen Regelungen und Gesetzen möchte die Regierung die Arbeitnehmer in Österreich entlasten. Die Bürger aus Österreich können jedes Jahr die angefallenen Reisekosten bei der Steuererklärung angeben.
Die Finanzbehörden überprüfen die eingereichten Dokumente auf die Vollständigkeit hin und kontaktieren die Antragsteller, wenn Fragen auftauchen. Die Verbraucher aus Österreich sollten sich vor der Antragstellung über die aktuellen Gesetze und Regelungen genau informieren, weil sie sich jedes Jahr ändern können.
Was sind die Reisekosten?
Mit den neuen Gesetzen möchte die Regierung in Österreich die Arbeitnehmer entlasten. Allerdings müssen die Bürger aus Österreich bei Bedarf nachweisen können, dass es sich bei der angetretenen Reise um eine Dienstreise gehandelt hat.
Wenn die Verbraucher eine Privatreise antreten und in Urlaub fahren, dann können diese Reisekosten nicht von der Steuer abgesetzt werden. Für die privaten Ausgaben müssen die Bürger selbst aufkommen.
Zudem dürfen die Arbeitnehmer aus Österreich eine Dienstreise nicht mit einer Privatreise kombinieren. In diesem Fall werden die Reisekosten nicht von der Finanzbehörde übernommen, so dass die Bürger für die entstandenen Kosten selbst aufkommen müssen.
Wie hoch ist das Taggeld in Österreich 2020 pro Tag?
Seit dem Jahr 2019 beträgt das Taggeld in Österreich für einen Tag 26,40 Euro. Die Arbeitnehmer müssen sich im Klaren darüber sein, dass nur die Spes
en und Reisekosten, welche bei einer Dienstreise anfallen, auch bei der Steuererklärung abgesetzt werden dürfen. Die Spesen für eine private Reise müssen die Bürger leider selbst tragen.
Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, die Nebenspeisen, der Nächtigungsaufwand und der Verpflegungsmehraufwand. Die Arbeitnehmer aus Österreich können auch die Kosten für die Bahn, das Taxi, das eigene Auto sowie das Fahrrad zu den Fahrtkosten zählen.
Wenn die Verbraucher sich dazu entschieden haben, die Dienstreise mit einer Privatreise zu kombinieren, dann müssen sie diese Reisen ganz klar von einander abgrenzen. Zudem sollten die getrennten Reiseabschnitte gut dokumentiert werden.
Die Bürger dürfen zum Beispiel zuerst vier Tage lang für eine Dienstreise unterwegs sein und anschließend drei Tage eine Privatreise machen. Sie dürfen dabei jedoch nur die entstandenen Fahrtkosten, Spesen und Reisekosten für die Dienstreise absetzen lassen.
Die Verbraucher aus Österreich müssen alle Reisekosten, welche während der Dienstreise anfallen, genau dokumentieren und schriftlich festhalten. Auch die Belege, Rechnungen und Quittungen, welche während der Dienstreise ausgestellt wurden, müssen aufbewahrt werden.
Diese Rechnungen dienen den Arbeitnehmern als Nachweise für die entstandenen Kosten und können jederzeit von den Finanzbehörden zur Überprüfung eingefordert werden. Die Arbeitnehmer aus Österreich dürfen die Rechnungen und Belege keinesfalls wegschmeißen, da sie ansonsten keinen Beweis für die angefallenen Spesen und Reisekosten haben.
Was zählt zu den Fahrtkosten?
Die Arbeitnehmer aus Österreich können diverse Fahrtkosten bei der Steuererklärung angeben. Zu den Fahrtkosten gehören alle Fortbewegungsmittel, welche für die Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte der Arbeitnehmer genutzt werden.
Zu den Fortbewegungsmitteln gehören Busse, die Bahn, das Flugzeug, das eigene Fahrzeug, das Taxi und das Fahrrad. Wenn die Verbraucher eine Dienstreise ins In – oder Ausland antreten, dann können sie auch diesem Fall die Fahrtkosten bei der Steuererklärung angeben und absetzen lassen.
Allerdings sollten alle Fahrten regelmäßig dokumentiert und festgehalten werden. In vielen Fällen bedarf es eines Fahrtenbuchs, in welchem die Verbraucher die genauen Zeiten, die Tage, die genauen Fortbewegungsmittel, die Kilometerzahl sowie der Zweck der Reise eingetragen werden.
Dort können auch die Rechnungen und Quittungen für die entstandenen Kosten eingetragen werden. Ein Fahrtenbuch ist bestens für das eintragen der Fahrtkosten geeignet und sollte vor allem dann geführt werden, wenn die Bürger das eigene Auto für die Dienstreisen benutzen.
Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich mit dem PKW dienstlich unterwegs sind, dann dürfen sie die Kosten für Benzin, die entstandenen Finanzierungskosten sowie den Kaufpreis des PKWs im Fahrtenbuch notieren. W
enn das Fahrzeug nur beruflich eingesetzt wird, dann kann der komplette Kaufpreis für das PKW über die Dauer der Nutzung von den Steuern abgesetzt werden. In der Regel kann für ein Fahrzeug die Nutzungsdauer von acht Jahren angegeben werden. Die Verbraucher aus Österreich können also den kompletten Kaufpreis für ein dienstlich genutztes Fahrzeug innerhalb von Jahren nach und nach von der Steuer absetzen.
Dennoch müssen die Arbeitnehmer auf die festgeschrieben Obergrenze des Kaufpreises achten. Diese Obergrenze wurde von der Regierung vorgegeben, um einem Missbrauch vorzubeugen. Die Bürger dürfen zum Beispiel keinen neuen Sportwagen kaufen und den vollständigen Kaufpreis von der Steuer absetzen lassen.
Die Obergrenze für den Kauf eines neuen PKW liegt bei maximal 40000 Euro und muss eingehalten werden. Zudem dürfen die Verbraucher aus Österreich nur 5000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen lassen. Zu den Ausnahmefällen gehören nur die Transporter sowie die kleinen LKWs. Diese Fahrzeuge dürfen auch zu höheren Kaufpreisen erworben und bei der Steuererklärung abgeschrieben werden.
Zu den weiteren Fahrtkosten für die dienstlich genutzten Fahrzeuge zählen auch die Steuern, die eingezahlten Versicherungen, die Reinigungskosten sowie die bezahlten Kosten für eine Werkstatt.
Wenn das Fahrzeug nur dienstlich eingesetzt wird, dann können die Arbeitnehmer aus Österreich die entstandenen Fahrtkosten anteilig bei der Steuererklärung absetzen lassen.
Wenn das Fahrzeug dienstlich und privat verwendet wird, dann müssen die Verbraucher die genauen Kilometerzahlen notieren, nach welchen die Absetzung der Fahrtkosten berechnet wird. Die Kilometerpauschale beträgt für den PKW 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer.
Aber auch die Besitzer eines Motorrads oder eines Fahrrads können die Kilometerpauschale mit 0,24 Euro pro Kilometer einsetzen. Auch die Fußgänger profitieren von der Kilometerpauschale und können diese bei der jährlichen Steuererklärung absetzen lassen.
Was müssen die Verbraucher bei dem Verpflegungsmehraufwand beachten?
Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich eine Dienstreise antreten, dann können sie auch die entstandenen Kosten für die Verpflegung abschreiben lassen. In vielen Fällen können die Bürger während der Dienstreise nicht selbst kochen und sind auf die Verpflegung vor Ort angewiesen.
In den neuen Regelungen wurden die Kosten für den Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt. Um von dem Verpflegungsmehraufwand Gebrauch machen zu können, sollten die Verbraucher die aktuellen Pauschalbeträge beachten. Allerdings sind mir dem Verpflegungsmehraufwand auch gewissen Regelungen und Auflagen verbunden, welche von den Bürger aus Österreich eingehalten werden müssen.
Der Zielort der angetretenen Dienstreise muss mindestens 25 Kilometer von dem Arbeitsort entfernt liegen. Nur in diesem Fall dürfen die Verbraucher vom Verpflegungsmehraufwand Gebrauch machen.
Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich den Zielort den Dienstreise mehr als 15 Mal im Jahr aufsuchen, dann können sie leider nicht vom Verpflegungsmehraufwand profitieren. In diesem Fall wird der Ort der Dienstreise als Mittelpunkt der Tätigkeit bezeichnet und kann nicht mehr angerechnet werden.
Außerdem müssen die Bürger aus Österreich bei der Steuererklärung angeben, ob sie eine Dienstreise im Aus – oder Inland angetreten haben. Wenn die Bürger weiterhin in Österreich dienstlich unterwegs sind, dann dürfen sie pro Tag 26,40 Euro absetzen lassen, Das dürfen sie jedoch nur dann, wenn sie mehr als 11 Stunden dienstlich unterwegs waren.
Wenn die Verbraucher mehr als drei Stunden dienstlich unterwegs waren, dann dürfen sie pro Stunde eine Kostenpauschale von 1/12 vom kompletten Betrag absetzen lassen. Wenn die Arbeitnehmer aus Österreich während der Dienstreise zu einem Geschäftsessen eingeladen werden, dann können sie nur den Verpflegungsmehraufwand von 13,20 Euro in Anspruch nehmen.
Was zeichnet den Nächtigungsaufwand aus?
Die Arbeitnehmer aus Österreich dürfen bei einer Dienstreise den Nächtigungsaufwand beanspruchen. Sie können die angefallenen Übernachtungskosten steuerlich geltend machen.
Die Regierung aus Österreich hat für die Bürger eine Pauschalbetrag von 15 Euro inklusive Frühstück festgelegt. Damit die Verbraucher die vollständigen Übernachtungskosten bei der jährlichen Steuererklärung absetzen können, müssen sie alle Rechnungen aufbewahren.
Wenn die Rechnungen für die Übernachtungen weggeschmissen wurden, dann haben die Verbraucher aus Österreich keinen Nachweis über die entstandenen Hotelkosten. In diesem Fall müssen sie sich mit dem Pauschalbetrag in Höhe von 15 Euro zufrieden geben.
Wenn die Verbraucher aus Österreich mit dem LKW dienstlich unterwegs sind und in einer Schlafkabine übernachten müssen, dann dürfen sie eine Pauschale von 4,40 Euro absetzen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die realen Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Dafür benötigen sie jedoch alle Rechnungen und Quittungen, die dem Nachweis dienen.
Was gehört zu den Nebenspesen?
Die Bürger aus Österreich können bei der Dienstreise auch die angefallenen Nebenspesen absetzen lassen. Zu den Nebenspesen zählen die angefallenen Kosten, welche nicht zum Nächtigungsaufwand oder zu den Fahrtkosten gehören.
Dazu zählen zum Beispiel die Gebühren für die Maut, die Parkplatzgebühren, die Trinkgelder sowie eine Sachversicherung. Die Bürger aus Österreich dürfen jedoch die Reisekosten- und die Reiseunfallversicherung nicht von der Steuer absetzen.
Damit die Nebenspesen von den Finanzbehörden anerkannt werden, müssen alle Rechnungen und Quittungen aufbewahrt werden. Wenn die Finanzbehörden Fragen stellen oder die Belege für die Nebenspesen haben wollen, dann müssen diese auch vorgezeigt werden. Wenn die Rechnungen und Quittungen fehlen, dann darf die Finanzbehörde die Abschreibung der Nebenspesen verweigern.
Wenn die Verbraucher aus Österreich alle aktuellen Regelungen und Gesetze beachten und einhalten, dann können sie mit einer Rückerstattung durch das Finanzamt rechnen. Allerdings müssen die Bürger auch damit rechnen, dass sie durch die Finanzbehörden überprüft oder kontrolliert werden.