Die Mindestsicherung in Österreich wird im Jahr 2019 in einigen Punkten geändert. Der neue Gesetzesentwurf wurde bereits vorgelegt und die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben sich geeinigt, diese Änderungen im Jahr 2019 umzusetzen.
Demnach soll die Mindestsicherung bei Zuwanderern gekürzt werden. Zudem ist es auch sehr wahrscheinlich, dass die Boni für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende gekürzt wird.
Eine weitere große Änderung ist die Vereinheitlichung einer Summe in Höhe von 863 Euro, welche als Sozialhilfe gezahlt werden soll. Außerdem soll der Zugriff auf Vermögen weiterhin erhalten bleiben, sollte man Sozialhilfe erhalten. Etwaige Kürzungen bei der Sozialhilfe soll es für Zuwanderer geben, wenn nur schlechte Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Kürzungen bei mangelnden Deutschkenntnissen
Sollte jemand der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sein, dem kann eine Kürzung von 300 Euro erfahren. Das beutetet konkret, dass statt 863 Euro nur 563 Euro bezahlt werden.
Wer die vollen sozialen Leistungen erzielen möchte, der muss entweder das Niveau B1 in Deutsch nachweisen, oder Englisch im Niveau C1. Sollte man diesen Nachweis, in Form eines Zertifikates nachweisen können, kann man die volle Höhe der Sozialhilfe beziehen.
Wie hoch sind die Summen, die erreicht werden können?
Eine allein lebende Person darf bei der Mindestsicherung eine maximale Höhe von 863 Euro beziehen. Ein zu zweit lebendes Paar darf maximal zweimal 70 % der Mindestsicherung erhalten, somit darf man höchstens 1.208 Euro beziehen.
Auch für Kinder gibt es ebenfalls Geld. Diese sind allerdings gestaffelt. Das heißt, dass man 25 Prozent des Richtsatzes für das erste Kind bekommt. Für das zweite Kind sind es noch 15 Prozent, ab dem dritten Kind sind es nur noch 5 Prozent Zulage. Somit ist eine gesamte Deckelung nicht gegeben.
Geplanter Bonus für Alleinerziehende
Ab dem Jahr 2019 soll es für Alleinerziehende einen Bonus geben. Dieser soll 12 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes ausmachen.
Dies gilt aber nur bei einem Kind. Bei zwei Kindern erhöht sich dieser Satz auf 21 Prozent. Bei drei oder mehr Kindern kommt man hierbei auf einen noch höheren Satz. Für Menschen mit Behinderung wird ein Zuschlag in Höhe von 18 Prozent gezahlt.
Ab wann ist die neuere Mindestsicherung gültig?
Ab dem 1. April 2019 sollen in Österreich die Änderungen der Mindestsicherung gelten. Dies wurde durch die türkis-blaue Regierung beschlossen. Das entsprechende Gesetz befindet sich allerdings noch in der Begutachtung und muss dementsprechend noch vom Parlament beschlossen werden.
Nachdem das Gesetz in Kraft tritt, haben die Bundesländer bis zum Ende 2019 Zeit, die Landesgesetze zu erlassen oder entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Es gibt zahlreiche Details, welche durch die einzelnen Länder selbst definiert werden müssen. Das bedeutet, dass beispielsweise Sanktionen von den Bundesländern selbst festgelegt werden müssen.
Gegenwärtig ist das Thema Mindestsicherung aufgrund der Politik und den zahlreichen Meinungen erneut breit diskutiert. Daher sind die Lösungen bzw. die Änderungen bezüglich der Mindestsicherung noch unklar. Der Bund besteht auf eine Reform der Mindestsicherung. In der Steiermark wären beispielsweise 16.400 ÖsterreicherInnen und 2.000 Asylanten von einer Reform betroffen.
Mehrheit der Bezieher sind Österreicher
Die meisten Bezieher kommen aus Österreich. Zum Beispiel sind von 16.400 Personen 705 Pensionisten, welche mit weniger als 844,46 Euro ihre gesamten Ausgaben decken müssen. Der Betrag der Mindestsicherung wurde im diesem Jahr auf eine maximale Höhe von 863,04 Euro erhöht.
Integrationshilfe
In der Steiermark möchte man im günstigsten Fall eine bundesweite Integrationshilfe für Flüchtlinge umsetzen. Das bedeutet, dass weniger Geld und mehr Sachleistungen, beispielsweise die Übernahme der Miete, angeboten werden.
Die gesamten Kosten für die Mindestsicherung beliefen sich im Jahr 2017 auf ungefähr 41,4 Millionen Euro.
Die Höhe der Mindestsicherung nach Bundesländern
In Österreich gibt es seit dem Jahr 2017 keine einheitliche Regelung bezüglich der Höhe mehr. Dementsprechend ist die Höhe der Auszahlung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der nachfolgenden Übersicht sind die jeweiligen maximalen Höhen für den Bezug aufgelistet. Über den Anspruch bzw. über die Anforderungen muss man sich allerdings bei der zuständigen Arbeiterkammer informieren.
- Burgenland: 838 Euro
- Kärnten: 844,46 Euro (Lebensbedarfsanteil und Wohnbedarfsanteil
- Niederösterreich: 844,6 Euro
- Oberösterreich: 921,30 Euro
- Steiermark: 863,04 Euro
- Vorarlberg: 633,91 Euro
- Wien: 863,04 (Lebensbedarfsanteil und Wohnbedarfsanteil)
- Tirol: 647,28 Euro
- Salzburg: 863,04 Euro
Wann kann man Mindestsicherung beantragen? – Antrag und Anspruch
Die Mindestsicherung kann beim zuständigen Amt oder beim Sozialzentrum beantragt werden. Man kann sich dabei von der jeweiligen Arbeiterkammer beraten bzw. unterstützen lassen.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung kann beantragt werden, wenn bei einer finanziellen Notlage eine Unterstützung nötig ist.
Diese Notlage muss dabei so gravierend sein, dass man aus dieser nicht raus kommt oder man seinen Lebensunterhalt nicht durch sein Einkommen abdecken kann. In der Regel folgt auf einen Antrag ein Gespräch, hier wird dann der Bedarf eingeschätzt und die Genehmigung erteilt.
Wann findet die Überweisung der Mindestsicherung statt? – Termine
Gewöhnlicherweise findet die Auszahlung jeden Monat, also 12 mal jährlich statt. Hierbei muss man aber unbedingt auf die abweichenden Höhen und Regelungen in den Bundesländern achten. Die Frage, wann das Geld am Konto ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hierzu muss man sich im Rahmen des Antrags informieren.
Vermögen – Wie viel darf man besitzen?
Es ist sehr wichtig, dass das bestehende Vermögen begrenzt ist. Pro Bedarfsgemeinschaft darf man maximal 4.315,20 Euro besitzen.
Daher müssen vor der Mindestsicherung vorhandene Ersparnisse, Auto, Wohnung, etc. aufgebraucht werden.
Abhängig vom Wert des Autos muss dieses vor dem Mindestsicherungsbezug verwertet werden. Eine Ausnahme besteht aber wenn eine Behinderung vorliegt, welche ein Auto erforderlich macht bzw. der Arbeitsweg zwingend mit einem Auto bestritten werden muss.
Wenn man eine Eigentumswohnung besitzt, ist auch die Eigennutzung bei der Mindestsicherung möglich, dementsprechend ist man nicht zur Verwertung verpflichtet. Allerdings hat das Amt nach sechs Monate eine Sicherstellung im Grundbuch vorzunehmen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Stelle/Bundesland. Zum Beispiel dauert die Bearbeitung fünf Tage, wenn ein „Notfall“ vorliegt kann die Bearbeitung auch 20 Tage dauern. Dementsprechend sollte man etwas Geduld mitbringen, selbst wenn das in einer akuten Notlage schwierig erscheint.
Die Termine für die Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in regelmäßigen Abständen. Zur Orientierung kann man die letzte Auszahlung verwenden. Sollte es zu einem Verzug der Zahlungen kommen, sollte man sich bei den zuständigen Behörden beraten bzw. informieren lassen. Alternativ kann man die Arbeiterkammer nach Informationen bzw. Beratung anfragen.
Rechenbeispiele zur Mindestsicherung
Jetzt stellt sich die Frage, was ändert sich alles durch die neue Mindestsicherung?
Einzelpersonen
Laut den Entwürfen der türkis-blauen Regierung erhält eine Einzelperson bislang 1.243 Euro. Mit der neuen Mindestsicherung wird dieser Betrag auf höchstens 1.122 Euro reduziert. Berechnet wird dies, gemäß den Unterlagen, folgendermaßen:
- 259 als variabler Zuschlag für Wohnkosten
- 345 Euro als Sachleistungen
- 518 Euro für die reguläre Geldleistung
Einzelpersonen mit Behinderung
Wenn eine Einzelpersonen entweder eine körperliche oder eine seelische Beeinträchtigung vorweist, dann konnte bislang 1.243 Euro höchstens bezahlt werden. Die neue Reform sieht hierbei mehr Geld vor, somit steigt der Betrag auf 1.321 Euro. Berechnet wird dies folgendermaßen:
- 155 Euro als Zuschlag für die Beeinträchtigung
- 303 Euro als variabler Zuschlag für Wohnkosten
- 345 Euro für Sachleistungen
- 518 Euro für die reguläre Geldleistung
Einzelpersonen mit mangelnden Deutschkenntnissen
Einzelpersonen, die entweder der deutschen oder der englischen Sprache nicht auf dem vorgeschriebenen Level mächtig sind, müssen in Zukunft mit weniger Geld rechnen. Bislang waren höchstens 1.243 Euro möglich, durch die neue Änderungen wird dieser Wert auf 729 Euro reduziert. Berechnet wird dieser Betrag folgendermaßen:
- 165 Euro als variabler Zuschlag für Wohnkosten
- 224 Euro für Sachleistungen
- 337 Euro für die regulären Geldleistungen
Alleinerziehende Personen mit zwei Kindern
Bislang konnten alleinerziehende Personen mit zwei Kinder 1.947 Euro erhalten, durch die Reform sinkt dieser Wert auf höchstens 1.806 Euro. Die Berechnung gestaltet sich hierbei folgendermaßen:
- 181 Euro Alleinerzieherzuschlag
- 345 Euro für Sachleistungen
- 345 Euro an Geldleistungen für die Kinder
- 415 als variabler Zuschlag für Wohnkosten
- 518 Euro für die regulären Geldleistungen
Paare mit drei Kindern
Im alten Modell konnte ein (asylberechtigtes) Paar mit drei Kinder eine Mindestsicherung von 2.748 Euro erhalten. Durch die neuen Änderungen sinkt dieser Wert auf 2.076 Euro, dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
- 388 Euro an Geldleistungen für die Kinder
- 457 Euro als variabler Zuschlag für Wohnkosten
- 483 Euro für Sachleistungen
- 725 Euro für die regulären Geldleistungen
Paar mit drei Kindern und schlechten Deutschkenntnissen
Ein (asylberechtigtes) Paar mit mangelnden Deutschkenntnissen muss mit der neuen Reform mit weniger Geld auskommen. Bislang waren bis zu 2.748 Euro möglich, durch die neue Reform sinkt dieser Maximalbetrag auf 1526 Euro. Berechnet wird dieser Betrag auf folgende Weise:
- 314 Euro für Sachleistungen
- 352 Euro als variabler Zuschlag für Wohnkosten
- 388 Euro an Geldleistung für die Kinder
- 471 Euro für die regulären Geldleistungen