Aller spätestens, wenn die nächste Grippewelle ausbricht, wird das Thema Krankenstand wieder aktuell. Dieser Artikel informiert über alles, was man darüber muss und beantwortet die wichtigsten Fragen.
Welche Regelungen gibt es?
Wenn man krank wird, ist man verpflichtet, dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Man ist allerdings nicht verpflichtet, den persönlichen Gesundheitszustand offenzulegen.
Es existieren im Gesetz keine fixen Regelungen bezüglich der ärztlichen Bescheinigung. Prinzipiell muss man den ärztlichen Nachweis ausschließlich auf Verlangen vorzeigen. Allerdings legen viele Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge schriftlich fest, dass eine Bestätigung des Arztes verpflichtend ist.
In etlichen Fällen ist vorgesehen, dass man ab dem dritten Tag eine Bestätigung vorlegen muss. Trotzdem gibt es auch Regelungen, die dies ab dem ersten Tag vorsehen. Dementsprechend sollte man den Vertrag bzw. die Betriebsvereinbarung durchlesen. Im Zweifelsfall sollte man seinen Vorgesetzten fragen, damit man den Vorschriften nachgehen kann.
Was ist eine Entgeltfortzahlung?
Unter dem Begriff „Entgeltfortzahlung“ versteht man, dass man während des Krankenstandes sein reguläres Gehalt erhält. So muss man auch bei längeren Krankenständen, beispielsweise durch einen Arbeitsunfall, mit keinen wirtschaftlichen Schäden rechnen. Die Entgeltfortzahlung ist in §§ 8 und 9 AngG. geregelt.
Wie lange ist ein Krankenstand möglich?
Der Krankenstand ist für den Zeitraum angedacht, in dem man krank ist. Daher ist dieser abhängig von der Genesung. Niemand kann einen vorschreiben, wann man wieder zur Arbeit erscheinen muss, wenn der Arzt einen für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben hat. Der Krankenstand dient dafür, dass man gesund werden kann.
Wie sieht aber die Entgeltfortzahlung aus, wenn man über einen längeren Zeitraum im Krankenstand ist? Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt in ganzer Höhe weiterzuzahlen. Dies verringert sich allerdings mit zunehmender Dauer auf die Hälfte.
Sollte auch dieser Zeitraum ausgeschöpft sein, dann gibt es auch kein Krankengeld vom Arbeitgeber mehr, sondern von der Krankenkasse. Wie die zeitliche Aufteilung aussieht, hängt im Wesentlichen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Im ersten Jahr gibt es das volle Entgelt für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen. Zwischen dem zweiten und fünfzehnten Jahr gibt es das Entgelt für acht Wochen. Wenn man zwischen sechszehnten und sechsundzwanzigsten Jahren dem Betrieb angehört, gibt es das Entgelt für maximal zehn Wochen. Ab dem sechzehnten Jahr erhält man das volle Entgelt für maximal 12 Wochen.
Das halbe Entgelt gibt es im Anschluss über einen Zeitraum von vier Wochen.
Bei einer Erkrankung, welche durch einen Arbeitsunfall ausgelöst wird, bekommt man eine Lohnfortzahlung über acht Wochen. Nach 15 Jahren gibt es für zehn Wochen die volle Entgeltzahlung.
Generell muss man anmerken, dass das Entgelt in derselben Höhe ausgezahlt wird, wenn man voll gearbeitet hat. Darüber hinaus ist es wichtig anzumerken, dass es keine Einschnitte beim Gehalt geben darf, wenn man krankgemeldet ist.
Zuhause bleiben oder doch arbeiten gehen?
Für diese Frage gibt es keine richtige Antwort. Jeder muss in sich gehen. Fühlt man sich schlecht? Könnte es schlimmer werden, wenn man trotzdem in die Arbeit geht? Könnte man Kollegen anstecken? Sollte man Zweifel haben, sollte man auf Nummer sicher gehen, damit man Schlimmeres verhindern kann. Keiner hat es etwas davon, wenn man krank im Büro sitzt. Auch nicht der Arbeitgeber hat etwas davon, im schlimmsten Fall muss er auf mehr Arbeiter verzichten.
Außerdem wird man nicht so produktiv wie sonst sein. Selbst wenn es schwerfällt, sollte man sich die nötige Zeit nehmen, um gesund zu werden. Wer dauerhaft unter Stress steht und Krankheiten übergeht, steuert eventuell auf einen Burnout zu.
Was ist im Krankenstand gestattet?
Während des Krankenstandes ist es das oberste Ziel, wieder gesund zu werden. Man sollte also keine Risiken eingehen, wodurch möglicherweise die Genesung verzögert wird. Ob Bettruhe angeordnet wird, hängt von der Krankheit an.
Man sollte das Verlassen des Hauses auf das Nötigste beschränken, also beispielsweise Einkaufen oder den Gang zur Apotheke sowie Arztbesuche. Selbstverständlich gibt es auch Krankheiten, bei denen spazieren gehen oder das unter Leute gehen fördernd für den Heilungsprozess sind.
Muss man im Krankenstand von zu Hause aus arbeiten?
Diese Frage kann man ganz klar mit Nein beantworten. Wer krank zu Hause ist, sollte zusehen so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Doch wie sieht es mit dem Firmenhandy aus? In solchen Fällen entschied der oberste Gerichtshof, dass man nur kontaktiert werden kann, wenn unbedingt erforderliche Informationen bekannt gegeben werden sollen.
Das gilt aber nur wenn es andernfalls zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden kommen kann und der Heilungsprozess nicht beeinträchtigt wird.
Kann man während des Krankenstandes gekündigt werden?
Grundsätzlich schließt ein Krankenstand eine Kündigung nicht aus. Generell ist das eine Kündigung also möglich. Doch welche Ansprüche kann man geltend machen?
Der Arbeitgeber kann zwar einen Arbeitnehmer auch während eines Krankenstands kündigen. Allerdings muss diese Kündigung offiziell zugehen und wird während des Krankenstandes meistens schriftlich mit Empfangsbestätigung versendet. Sobald das Schreiben zugegangen ist, startet die Kündigungsfrist und das Arbeitsverhältnis wird zum Kündigungstermin beendet.
Trotzdem müssen Arbeitnehmer, welche im Krankenstand gekündigt werden, über das Dienstende hinaus bezahlt werden. Wer weiterhin krankgeschrieben ist, hat über das Ende des Arbeitsverhältnis hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung. So sollen Kündigungen während des Krankenstandes verhindert werden.
Kann man in den Krankenstand gehen, wenn die Kinder krank sind? – Pflegefreistellung
Ein Krankenstand ist nicht dafür vorgesehen, dass man sich um Kinder oder Angehörige kümmert, welche im gleichen Haushalt leben. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung oder eine temporäre Freistellung zu beantragen, damit man die Zeit hat sich um die jeweilige Person zu kümmern.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Wer über einen langen Zeitraum krank ist, bekommt Gelder durch die Krankenversicherung ausgezahlt. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Höhe des Geldes vom Einkommen des letzten Monats abhängig ist.
Sollte der Anspruch auf Entgelt auf die Hälfte des vor der Erkrankung bekommenen Entgeltes gesunken ist, hat Anspruch darauf, dass die Hälfte des Krankengeldes gezahlt wird. Das gesamte Krankengeld erhält man, wenn der Anspruch unter die Hälfte des Entgeltes sinkt.
Grundsätzlich erhält man das Krankengeld für höchstens ein Jahr. Einen neuen Anspruch erhält man erst, wenn man für einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen gearbeitet hat.
Muss das Krankengeld versteuert werden?
Ja, das Krankengeld muss versteuert werden. Hierzu ist es nötig, dass dies in der ArbeitnehmerInnenveranlagung deklariert wird. Zusammen mit den weiteren Einkünften muss das Geld versteuert werden. Durch die Krankenkasse wird das Geld nur vorläufig besteuert.
Das heißt, dass eine Summe von 30 Euro täglich steuerfrei zur Verfügung gestellt wird. Bei einem Betrag von mehr als 30 Euro wird das Geld mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent besteuert.
Wann bekomme ich kein Krankengeld?
Prinzipiell erhält man kein Krankengeld, wenn man beispielsweise einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Ebenso wenn man Kinderbetreuungsgeld bezieht oder Pensionist bzw. Pensionistin hat man keinen Anspruch auf ein Krankengeld. Das Gleiche gilt für Praktikanten.
Hat man Anspruch auf Urlaub?
Wer krankgeschrieben ist, hat vollen Anspruch auf Urlaub. Wenn man also beispielsweise 30 Tage Urlaub pro Jahr hat und das gesamte Jahr krankgeschrieben ist, hat man immer noch einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Welche man entweder entsprechend verwenden kann oder auszahlen lassen kann.