Menschen, die über den Reiseveranstalter Thomas Cook eine Reise gebucht haben, müssen wohl oder übel auf die Rückzahlung des bereits gezahlten Geldes warten.
Es ist wahrscheinlich, dass von dem ursprünglichen Reisepreis nur ein kleiner Teil erstattet wird. Es gibt aber dennoch ein paar Tricks, wie die Chancen auf eine Rückerstattung erhöht werden können.
Der zweitgrößte Reiseveranstalter in Europa, Thomas Cook, ist offiziell pleite.
Dadurch fiel die Reise von mehreren Hunderttausend Kunden, die bereits eine Reise gebucht haben, ins Wasser. Der Schaden beträgt insgesamt mehrere 100 Millionen Euro, und das nur in Deutschland. Der Schaden wird voraussichtlich nur in Bruchstücken erstattet. Allerdings gibt es einige Dinge, welche die geschädigten Kunden unternehmen können.

THOMAS COOK: Geld zurück bekommen – Tipps beachten
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BAUTZEN, GERMANY – OCTOBER 10, 2019: Office of the travel agency Thomas Cook Group. The largest British travel agency went bankrupt on September 23, 2019.
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit hat sich gezeigt, beispielsweise bei den Pleiten von Germania und Air Berlin, dass Kunden, die ihren Urlaub mit Kreditkarte gezahlt haben, ein Charge Back Verfahren auslösen sollten.
- Dies führte häufig zum Erfolg, besonders, wenn die Urlauber hartnäckig geblieben sind. Eine Versicherung gegen eventuelle Insolvenz des Veranstalters besteht bei Pauschalreisen, hier sollte ein solches Verfahren eigentlich nicht nötig sein.
Hier besteht allerdings das Problem, dass der Veranstalter Thomas Cook nur in Höhe von 110 Millionen Euro im Jahr gegen Schäden abgesichert war. Dies reicht bei der aktuellen Pleite nicht aus.
Von der zur Verfügung stehenden Summe von 110 Millionen ist schon jetzt nicht mehr viel übrig. Denn es mussten mehr als 100.000 Kunden von Thomas Cook direkt nach Bekanntwerden der Insolvenz zurück reisen. Hierfür war eine Summe von circa 60 Millionen Euro fällig.
Was können Kunden tun, um ihr Geld zurückzuerhalten?
Sicher ist schon einmal, dass der Prozess einer Rückerstattung, wenn es überhaupt dazu kommt, viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
- Kunden, die mit dem Online Anbieter Pay Pal oder mit ihrer Kreditkarte gezahlt haben, haben hier eine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen. Bei Pay Pal kann der sogenannte Käuferschutz aktiviert werden, bei Zahlungen mit Kreditkarte kann das Charge Back Verfahren eingeleitet werden.
Die Rücküberweisung wird bei dem Charge Back Verfahren von der eigenen Bank bearbeitet. Dies gilt für Fälle, in denen die Leistung nicht erfolgt ist, das Unternehmen allerdings trotzdem abgerechnet hat. Die ist bei der Thomas Cool Pleite natürlich der Fall.
- Laut den Vorschriften von Visa und Mastercard ist diese Option auch dann vorgesehen, wenn das Versicherungsunternehmen des Veranstalters der Reise keine Leistung erbringen kann oder will.
Der Kunde bekommt dann entweder die komplette Summe oder den Restbetrag zurückerstattet. Es muss hier allerdings abgewartet werden, wie die Umsetzung des Verfahrens auf Seiten der Bank abgewickelt wird. Bevor das Charge Back Verfahren in Gang kommt, muss feststehen, welche Summe die Versicherung von Thomas Cook aufbringen kann.
Es gibt bestimmte Formulare der Banken für das Charge Back. Diese sind in der Filiale oder Online erhältlich.
Es werden darüber hinaus noch die Buchungsunterlagen benötigt, sowie die Mitteilung der Versicherung, dass die gesamte Kosten nicht gedeckt werden können. Wichtig ist, dass die Kunden hier hartnäckig vorgehen, denn aus Bequemlichkeit werden einige Banken dazu neigen, zu erst mitzuteilen, dass das Charge Back in diesem Fall nicht greift.