In Österreich greifen viele Menschen bei der Existenzgründung auf das Kleingewerbe zurück. Im Endeffekt ist es ein Gewerbe, welches aufgrund der nicht vorhanden oder geringen Umsätze als Kleingewerbe bezeichnet wird.
Außerdem ist der Aufwand verglichen mit anderen Gewerben deutlich geringer. Zudem besteht die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. So kann unnötigem Papierkram aus dem Weg gegangen werden.
Info: Die Kleinunternehmer Grenze 2020 für den Umsatz wird auf 35.000 € jährlich erhöht.
Gerade für selbstständige Personen kann das Kleingewerbe der Startschuss in die Selbstständigkeit sein. Es wird ein geringes Risiko eingegangen. Was genau ein Kleingewerbe ist, worauf zu achten ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wird im folgenden Artikel erklärt.
Was ist ein Kleingewerbe?
Bei einem Kleingewerbe handelt es sich im Grunde genommen um ein Unternehmen, bei dem die Betreiber sich nicht an sämtliche Bestimmungen des HGB und anderen Vorschriften halten müssen.
Bei einem Kleingewerbe wird kein kaufmännisch eingerichteter Betrieb erforderlich. Deswegen lässt sich ein Kleingewerbe genauso gut als Einzelunternehmen führen. Alternativ ist auch eine GbR möglich. Bei dem Punkt kaufmännisch eingerichteter Betrieb gibt es keine genaue Definition. Ob der Betrieb diesen Anforderungen entspricht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Dazu zählen unter anderem:
- 1) Art der Geschäfte
- 2) Umfang der Geschäfte
- 3) gesamter Umsatz
- 4) Kreditvolumen
Deswegen macht es unter dem Strich der Gesamteindruck des Unternehmens aus, ob er kaufmännisch eingerichtet ist oder nicht. Sollten dennoch Zweifel bestehen, können sich die betroffenen Personen bei der zuständigen IHK (in Österreich WKO) informieren. Als Gewerbe wird zudem jede Tätigkeit bezeichnet, bei der unternehmerisch und eigenverantwortlich gehandelt wird.
Für welche Personen eignet sich das Kleingewerbe?
Das kleine Gewerbe ist für Menschen ausgerichtet, die sich neben ihren Beruf gerne selbstständig machen wollen. Aufgrund des Nebengewerbes wird das Risiko auf einen finanziellen Totalverlust sehr gering gehalten.
Im Grunde genommen können sich Gründer an eine mögliche Idee probieren und sehen wie diese funktioniert. Deswegen eignet sich das Nebengewerbe auch, um nebenberuflich Erfahrungen zu sammeln, die später wichtig werden können. Sobald die Umsätze stimmen kann man komplett in diesen Bereich übergehen.
Das Kleingewerbe ist jedoch auch für diejenigen von Vorteil, die gerne Teilzeit arbeiten möchten. Ein gutes Beispiel hierfür sind junge Eltern. Zudem eignet sich das Kleingewerbe für Studenten sowie Pensionsten. Vor allem für die beiden letzten erwähnten Zielgruppen ist es interessant, da dort ein Hauptgewerbe meist nicht zugelassen wird.
Wie wird ein Kleingewerbe angemeldet?
Sobald die Entscheidung zum Kleingewerbe getroffen wurde, geht es an die Anmeldung. Hierbei geht es direkt zum Gewerbeamt. Außerdem kann die Anmeldung nur persönlich erfolgen und nicht durch eine dritte Person geschehen. Im Prinzip sollte sich in jeder größeren Stadt ein solches Amt befinden. Mitgenommen werden muss der Personalausweis sowie etwas Geld. Die Gebühr bewegt sich meist zwischen 20 und 30 Euro.
Wichtig: Brauche ich einen Nachweis für die Kleingewerbe Anmeldung?
Wer das Handwerk auch in Zukunft ausüben möchte, muss zudem bestimmte Auflagen erfüllen. Hier werden vom Gewerbeamt Nachweise verlangt. Jedoch nur, wenn der Kleingewerbebetreibende in dieser Richtung eine Ausbildung absolviert hat. Nach der Anmeldung kommt man in Kontakt mit dem Finanzamt.
Deswegen ist es wichtig bei der Anmeldung auf die Angaben zu achten. Das betrifft vor allem den Umsatz im Jahr der Neugründung. Dieser muss zu Beginn geschätzt werden, da genauere Daten noch nicht vorhanden sein können. Auf keinen Fall darf der Gewinn auf 0 geschätzt werden.
Lieber etwas mehr als zu wenig. Bei einer Angabe von 0,00 € muss die betroffene Person keine Steuervorauszahlung tätigen, allerdings kann sich das am Ende des Jahres bei Abgabe der Steuererklärung rechnen. Hier wird man im schlimmsten Falle die Steuern nachzahlen müssen.
Aus diesem Grund empfiehlt sich die Angabe eines geringen Betrages. Sollte nämlich weniger Umsatz als angegeben gemacht werden, wird die Differenz vom Finanzamt zurückerstattet. Sollte mehr Umsatz gemacht werden, ist die Nachzahlung wesentlich geringer.
Wann genau muss das Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden?
Generell ist es keine Pflicht das Kleingewerbe in das Handelsregister eintragen zu lassen. Ein Muss
ist es jedoch, wenn der Kleingewerbebetreibende den Status eines Kaufmanns erbringen möchte. Deswegen lässt sich das Unternehmen auf freiwilliger Basis ins Register mit aufnehmen. Denn hier gilt: Wer sein Gewerbe oder Unternehmen ins Handelsregister eintragen lässt, der muss auch entsprechende Pflichten. Als Gegensatz erhält man genauso Rechte, die ohne Eintragung nicht möglich gewesen wären.
Diese Steuern werden beim Kleingewerbe fällig
Wie oben bereits erwähnt können sich Kleingewerbeunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Allerdings dürfen diese dann keine Vorsteuer geltend machen. Im Grunde genommen muss man nur abwägen, welcher Durchschnittsgewinn erzielt wird. Der Betrag darf die Grenze von 17.500,00 € im Jahr nicht überschreiten.
Aus diesem Grund erwartet das Finanzamt lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auf einer Seite befinden sich sämtliche Posten ohne Steuern. Auf der anderen Seite sind all die Posten, die etwas mit den Ausgaben zu tun haben. Anschließend erfolgt die Gegenrechnung der beiden Seiten und am Ende bleibt der Gewinn oder auch Verlust übrig.
Wie bereits erwähnt ist der maximale Betrag 17.500,00 €. Bei Überschreitung handelt es sich um kein Kleingewerbe mehr, sondern um ein normales Gewerbe. Ab dann kommt mehr Papierkram dazu sowie die Pflicht auf eine doppelte Buchführung. In diesem Fall können Steuerberater äußerst hilfreich sein, denn Bilanzen und Steuererklärungen sind ein komplexes Thema.
Vor- und Nachteile vom Kleingewerbe
Bei der Anmeldung eines Kleingewerbes ergeben sich zahlreiche Vorteile für die betroffene Person. Ein großer Vorteil zum Beispiel ist die formlose Gründung eines Kleingewerbebetriebs ohne dass irgendwelche hohe Kosten anfallen. Nur der Gang zum Gewerbeamt samt Anmeldung kostet zwischen 20 und 30 Euro. Weitere Vorteile ergeben sich durch ein Kleingewerbe:
Vorteile
- -> Die Anmeldung erfolgt formlos. Nur die Meldepflichten und Auflagen müssen erfüllt werden, welche hauptsächlich vom Art des Gewerbes abhängt (Gastgewerbe, Handwerk, etc.).
- -> Nach der Anmeldung bekommt man gleich einen Vordruck, der zur steuerlichen Erfassung benötigt wird.
- -> Es wird nur eine einfache Buchführung benötigt. Dadurch fällt weniger Papierkram an und man kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.
- -> Es ist kein Startkapital notwendig. Lediglich die Gebühren, die bei der Anmeldung entstehen.
Nachteile
- -> Bei einem Kleingewerbe darf die Grenze von 17.500,00 € nicht überschritten werden. Ansonsten entstehen höhere Kosten.
- -> Alle Beträge über diesen Wert führen zu einer Gewerbesteuer, die auch mehr Papierkram erforderlich macht.
Wer haftet bei einem Kleingewerbe?
Da es sich bei einem Kleingewerbe um eine Einzelperson handelt, handelt es sich automatisch auch um ein Einzelunternehmen. Deswegen haftet die betroffene Person mit seinem Privatvermögen. Er ist für sich komplett alleine verantwortlich und trägt bei den Entscheidungen das komplette Risiko.
Checkliste für das Kleingewerbe in Österreich
Die Anmeldung eines Gewerbes ist relativ überschaubar verglichen mit den anderen Gewerbevarianten. Für eine bessere Übersicht werden alle notwendigen Schritte noch einmal zusammengefasst.
- -> Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (Personalausweis und 20 bis 30 Euro)
- -> Formular zum Ausfüllen
- -> Bestätigung durch einen Personalausweis oder einen Reisepass
- -> Nachweise und Genehmigungen bei speziellen Berufen wie Handwerker
- -> Auszug aus dem Handelsregister
Rechnungsbelegung bei einem Kleingewerbe
Wie jeder andere Unternehmer auch muss bei einem Kleingewerbe eine ordentliche Buchführung durchgeführt werden. Der Kleingewerbebetreibende muss sämtliche Geschäfte hinterlegen und diese nachweisen können.
Diese werden für die spätere Ertrags- und Vermögenslage benötigt. Alle Zahlungsbelege sollten aus diesem Grund aufbewahrt werden, um später eine ordentliche Rechnung erstellen zu können. Der Jahresabschluss beginnt am Ende jeden Jahres. Benötigt wird hierbei nur eine einfache Überschussrechnung, wobei die Einnahmen minus Ausgaben berücksichtigt werden.
Sollten sich die Umsätze über den festgelegten Umsatz bewegen, wird laut HGB eine Bilanzierung notwendig. Hier wird zwischen einem Kaufmann und einem Nichtkaufmann unterschieden.
Der Unternehemensfortbestand bei einem Kleingewerbe
Generell hört der Begriff Kleingewerbe auf zu existieren, sobald die Betriebsmittel zum Privatvermögen überführt werden. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit das Einzelunternehmen bzw. das Kleinunternehmen auf die gesetzlichen Erben zu übertragen. Dabei sind folgende Rechtsformen möglich:
- Freiberufler
- Kaufmann
- Unternehmergesellschaft
- Ein-Personen-AG
- Ein-Personen-GmbH
Deswegen empfiehlt es sich vor der Entscheidung zur Rechtsform sich über die unterschiedlichen Varianten zu informieren.
Fazit
Beim Kleingewerbe handelt es sich mehr um eine Art von Unternehmen, bei dem weniger Pflichten von Nöten sind. In Österreich eignet sich das Kleingewerbe vor allem für Studenten, Rentner, Teilzeitarbeiter oder Personen, die sich in Zukunft selbstständig machen wollen.
Außerdem fällt bei Kleingewerbe weniger Papierkram an. Die Anmeldung erfolgt persönlich beim zuständigen Gewerbeamt, welches sich in jeder größeren Stadt befinden sollte. Benötigt werden etwas Geld sowie ein Personalausweis oder Reisepass. Nach der Anmeldung bekommt man vom Finanzamt eine Nachricht und kümmert sich um weitere Schritte. Das Kleingewerbe ist eine gute Chance, um seine Ideen nebenberuflich in die Tat umzusetzen.
Wichtig: Einige der Details für die Anmeldung von einem Kleingewerbe in Österreich und Deutschland unterscheiden sich. Um für das jeweilige Land die Kleinunternehmer Grenze, Kleinstunternehmerregelung, SVA Beiträge (Österreich), Steuern und Details genau in Erfahrung bringen zu können kann es Sinn machen einen Gründerworkshop oder eine Gründerberatung zu besuchen und sich bei der WKO (Österreich) und SteuerberaterIn genau zu Details zu informieren.