In Österreich treibt die GIS die Rundfunkgebühr ein und funktioniert nach folgendem, relativ leicht verständlichen, Prinzip.
Wer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und hier auch Geräte verwendet, die den Empfang des österreich-rechtlichen Rundfunks ermöglicht, muss entsprechende Rundfunkgebühren entrichten.
Diese sind in dem sogenannten Rundfunkgebührengesetz, kurz RGG, festgelegt.
Hierbei handelt es sich um Paragraf 2, Absatz 1. Dieser legt genau fest, wann man Gebühren zu zahlen hat. Wenn jemand diese Gebühr nicht bezahlen sollte, so führt das dazu, dass er einerseits per Brief und andererseits durch einen Besuch der GIS informiert wird.
Was bedeutet GIS?
Die Abkürzung GIS steht für „Gebühren Info Service“. Dabei handelt es sich konkret um eine GmbH, dessen Gründung am 23. September 1998 stattfand, den Sitz hat diese GmbH in Wien.
Harald Kräuter und Johann Simon sind die Leiter dieses Unternehmens. Alles in allem arbeiten rund 200 Menschen für die GIS. Im Jahr 2016 konnte das Unternehmen einen Umsatz von rund 30,8 Millionen Euro erzielen.
Das Konzept der GIS funktioniert ähnlich wie das in Deutschland vorhandene ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice und der Billag in der Schweiz. Die GIS war einst ein Tochterunternehmen der Telekom Austria und der Post.
Wegen dem neuen Rundfunkgesetz, welches im Jahr 1999 in Kraft trat, konnte sich der ORF mit 50 Prozent am GIS beteiligen. Seit 2001 ist die GIS eine 100-prozentige Tochter des ORFs.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Rundfunkgebühren betragen zwischen 20,93 und 26,73 Euro pro Monat. In Oberösterreich und Vorarlberg werden 20,93 Euro monatlich erhoben. In der Steiermark dagegen werden 26,73 Euro pro Monat erhoben.
Die Gebühren können hierbei entweder alle zwei Monate, alle sechs Monate oder einmal im Jahr gezahlt werden. Die täglichen Gebühren belaufen sich auf 0,55 Euro täglich. Durch die entsprechenden Gebühren wird auch der ORF finanziert. Darüber hinaus werden die Gebühren für viele weitere Anwendung verwendet.
Wie setzt sich die GIS zusammen?
Die Gebühren setzen sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Dabei ist der Irrglaube verbreitet, dass sämtliche Gebühren dem ORF zugeführt werden. Das ist in der Praxis aber nicht der Fall.
Die Gebühren setzen sich im Wesentlichen aus vier Bausteinen zusammen:
- Radio- und TV Gebühr
- Kunstförderungsbeitrag
- Programmentgelt
- Landesabgaben
Die einzelnen Bereiche, welche zu den einzelnen Bausteinen zählen, werden unterschiedlichen Bereichen zugeführt. Die Einnahmen aus den Gebühren für Radio und Fernsehen werden an das Bundesministerium für Finanzen abgeführt.
Das Programmentgelt wird zu 100 Prozent an dem ORF zugeführt. Der Kunstförderungsbeitrag geht gänzlich an den Bund und die Landabgabe geht an das entsprechende Bundesland.
Welche Summen wurden im Jahr 2017 eingenommen?
Im Jahr 2017 hat die GIS 906,2 Millionen Euro eingenommen. Von diesem Betrag kamen 609,9 Millionen Euro dem ORF als Programmentgelt zugute.
Der Bund erhielt insgesamt 136,9 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den Rundfunkgebühren, dem Kunstförderungsbeitrag und Steuern zusammen. Dazu kommt eine Summe in Höhe von 144,5 Millionen Euro, die den Bundesländern zugeführt wurden.
Wie werden die Gebühren eingesetzt?
Der Bund verwendet die Gebühren unter anderem zur Förderung von Projekten der Privatsender. Zudem gibt es einen Kulturförderungsbeitrag, welcher entsprechend für die kulturell wichtigen Dinge verwendet wird. Damit werden Gebäude, Lokalitäten, Medien und noch vieles mehr finanziert.
Konkret finanziert der ORF insgesamt 4 Fernsehseher und 12 Radiosender. Außerdem wird das gesamte Netzwerk im Internet aber auch Videotext bzw. Teletext finanziert.
Die gesamte Sendedauer, welche man über Radio und TV verwenden kann, beläuft sich insgesamt auf 400 Stunden am Tag. Im Jahr beläuft sich die Sendedauer auf rund 146.000 Stunden. Schätzungen zeigen, dass mindestens 98 Prozent der in Österreich lebenden Menschen mindestens einmal in der Woche ein Programm des ORFs nutzen.
Ab wann ist man verpflichtet GIS Gebühren zu zahlen?
Generell ist es möglich, dass einzelne Personen von der Pflicht ausgenommen werden. Damit sind beispielsweise Rundfunkmitarbeiter gemeint.
Auch wenn man bei jemanden einzieht, welcher bereits die entsprechende Gebühr bezahlt, ist man nicht verpflichtet, die Gebühr zweimal für das gleiche Gerät zu zahlen.
Darüber hinaus muss man anmerken, dass man keine Gebühr bezahlen muss, wenn kein Empfangsgerät vorhanden ist. Auch für Autoradios muss man ebenfalls keine Gebühr bezahlen. Der Empfang des Rundfunks außerhalb eines Gebäudes ist auch nicht mit Gebühren belegt.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, wenn man von den Gebühren befreit werden möchte?
Wenn eine soziale und/oder eine körperliche Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist, dann ist es möglich, sich von den Gebühren befreien zu lassen. Es ist sehr wichtig, dass der GIS nachgewiesen wird, dass eine Befreiung von den Gebühren erforderlich ist.
Wie geht die GIS bei der Gebührenerhebung vor?
Der GIS steht es frei, Daten der Teilnehmer mit den Meldedaten abzugleichen. Das bedeutet, dass sowohl Privatpersonen und Unternehmen, welche in dem Melderegister gelistet sind, Post durch die GIS zu erhalten. In dem Schreiben wird nachgefragt, ob ein Gerät vorhanden ist, mit denen der Empfang TV oder Radioprogramme möglich ist.
Generell kontaktiert die GIS Haushalte, welche kein Gerät angemeldet haben. Teilweise auch persönlich. Wenn die Auskunft erteilt wurde, dass kein Gerät im Haushalt vorhanden ist, meldet sich die GIS häufiger, um sich zu erkundigen, ob sich der Fakt inzwischen geändert hat.
Was darf die GIS? – Muss ich GIS Mitarbeiter in meine Wohnung/Haus lassen?
Grundsätzlich hat die GIS kein Recht auf Zutritt in die Wohnung oder ins Haus.
Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass eine Person falsche Angaben gemacht hat, ist es möglich, dass mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Pflicht geprüft wird. Dabei kann man eine bis zu 2.128 Euro hohe Strafe fällig werden, wenn man falsche Angaben gemacht hat und dies durch die Bezirksverwaltungsbehörde nachgewiesen wurde.
Die GIS verwendet sehr häufig Hausbesuche, welche hauptsächlich aber als Mittel der Abschreckung verwendet werden. Dazu kommt, dass zum Beispiel über das Radio, TV oder über das Internet Werbung geschaltet wird.
Muss man für einen Computer GIS Gebühren entrichten?
Sämtliche Geräte, mit denen der Empfang von Fernseh- oder Radiosendern möglich ist, führen dazu, dass man entsprechende Gebühren bezahlen muss. Konkret bedeutet das, dass man Gebühren bezahlen muss, wenn Internetzugang durch einen USB-Stick oder durch eine TV-Karte ermöglicht wird.
Im Jahr 2015 kam es aber zu einem Gerichtsbeschluss, dass nicht automatisch GIS Gebühren fällig werden, wenn man einen Computer mit Internetanschluss besitzt.
GIS Gebühren nicht bezahlen – Was kann passieren?
Wer im System der GIS ist, bekommt entsprechende Post und wird weiterhin Post von der GIS bekommen. Generell werden nicht zahlende Kunden per Post daran erinnert. Außerdem ist es möglich, dass die GIS Hausbesuche durchführt und so vor Ort an die entsprechenden Gebühren erinnert.
Der/die Mitarbeiter/in der GIS muss einen Dienstausweis auf Verlangen vorzeigen können, um zu beweisen, dass er/sie auch wirklich bei der GIS tätig ist. Hierbei muss man wissen, dass der Mitarbeiter sich auch nicht mit Gewalt Zugang zur Wohnung schaffen darf. Sollte man dem Mitarbeiter die Türe nicht öffnen, wird in der Regel eine Nachricht an der Türe hinterlassen.
Wenn zu einer Wohnung keine Informationen vorliegen, ob Geräte vorhanden sind, kann es passieren, dass eine Auskunft gefordert wird. Diese Auskunft muss dann auch getätigt werden, andernfalls kommt es zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.180 Euro.
Den Mitarbeitern ist es nicht erlaubt sich eigenständig Zutritt in die Wohnung zu schaffen, damit sie in Erfahrung bringen, ob ein Fernsehgerät oder Radio vorhanden ist. Allerdings besteht eine Ausnahme, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig hineingelassen werden.
Wenn ein Mieter nicht dazu bereit ist, Auskunft zu erteilen, dann darf der Mitarbeiter der GIS nicht eintreten. Selbst die Polizei darf in solchen Fällen nicht hinzugezogen werden. Das ist erst zulässig, wenn beispielsweise körperliche Gewalt ausgeübt wird.
Wann dürfen die GIS Mitarbeiter vorstellig werden?
Generell darf ein Mitarbeiter der GIS von Montag bis Freitag zwischen acht und 21 Uhr sowie an Samstagen von neun bis 17 Uhr vorstellig werden. An Sonntagen oder Feiertagen darf kein Mitarbeiter vorstellig werden.
Was kann passieren, wenn man eine Gebührenvorschreibung nicht beachtet?
Wenn entsprechende Rundfunkgeräte vorhanden sein, dann ist es möglich, dass die Gebührenvorschreibung ignoriert wird. Das kann in erster Linie dazu führen, dass Mahnungen versendet werden. Schlussendlich können diese zwar ebenfalls ignoriert werden.
Allerdings führt das dazu, dass ein Inkassoverfahren eröffnet wird. Das kann in der Praxis eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Wenn man der GIS keine Auskunft erteilen möchte, so kann die Geldstrafe bis zu 2.180 Euro belaufen. Diese Summe wird im Rundfunkgebührengesetz festgehalten und kann in Paragraf 7 Absatz 1 nachgelesen werden. Auch falsche Auskünfte können ebenfalls eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Klagen und Aktionen gegen die GIS
Gerade im Internet gibt es viele Klagen gegen die GIS. Hierbei werden zum Beispiel Unterschriften gesammelt, um gegen die Rundfunkgebühren vorzugehen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, dass der ORF sich aus dem Bundesbudget finanziert wird. Vom Gericht wurde bereits festgestellt, dass ein Computer nicht ausreicht, um die entsprechenden Gebühren zahlen zu müssen.
An den Aktionen zeigt sich, dass viele Menschen mit den Gebühren nicht zufrieden sind. Außerdem klagen viele Menschen oder machen falsche Angaben, damit sie sich nicht auf die GIS einlassen müssen.
Viele Foren können verwendet werden, um sich mit dem Thema GIS Gebühren auseinanderzusetzen und auszutauschen. So erhält man verschiedene Strategien und Ansätze dagegen zu debattieren. Unterschriftenaktionen und Klagen gab es in Österreich schon öfters und in Zukunft muss man davon ausgehen, dass weiterhin gegen die GIS geklagt wird. Viele Menschen werden nicht einverstanden sein, Gebühren zu zahlen.