Was ist die Geringfügigkeitsgrenze und wie hoch ist diese im Jahr 2020?
In der Arbeitswelt Österreichs gibt es viele verschiedene Beschäftigungsarten.
Info: Die Geringfügigkeitsgrenze 2020 in Österreich liegt bei 460,66 € pro Monat.
Im Jahre 2016 war über den Monatsmaximalbetrag auch ein Tagesmaximalbetrag festgelegt, dies ist seit dem Jahre 2017 aber nicht mehr der Fall. Somit ist nur noch das monatliche Gehalt für die Geringfügigkeitsbemessung ausschlaggebend.
Dauert ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb oder aber auch außerhalb eines Kalendermonats kürzer als ein Monat, so unterliegt dieses der sogenannten Teilversicherung in der Unfallversicherung. Wenn das monatliche Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt, dann ist dies nicht für die Teilversicherung von Relevanz.
Überdies ist zu bemerken, dass auch geringfügig Beschäftigte denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie jeder Arbeitnehmer unterliegt. Dies bedeutet konkret, dass auch Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, usw. haben.
Außerdem haben diese – je nachdem, welcher Kollektivvertrag für die Beschäftigung maßgeblich ist – ein Recht auf Sonderzahlungen, wie etwa das bekannte Weihnachts- und Urlaubsgeld. Einen Einfluss auf die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze haben diese Sonderzahlungen jedoch nicht.
Wie viele Stunden Arbeit liegen innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze?
Wann die Arbeit vollbracht werden soll und wie viel die Arbeitszeit bei einem geringfügigen Angestelltenverhältnis beträgt, ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und -nehmer. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Arbeitszeit nicht einseitig geändert werden kann, es müssen hierfür also beide Seiten zustimmen.
Diese Vereinbarung muss in schriftlicher Form erfolgen. Fällt beispielsweise ein ausgemachter Arbeitstag auf einen Feiertag, so gebührt einem dennoch als Arbeitnehmer das Entgelt, welches man bekommen hätte, wenn man gearbeitet hätte. Dies nennt man auch Feiertagsentgelt.
Geringfügigkeit und Steuern (inkl. Beispiele)
Arbeitnehmer in Österreich, welche geringfügig beschäftigt sind, sind automatisch unfallversichert. Hierfür ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den Angestellten bei dem für diesen zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden.
Freiwillige Krankenversicherung & Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte
Geringfügig beschäftigte Personen sind jedoch nicht automatisch kranken- und/oder pensionsversichert. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dies freiwillig als Arbeitnehmer zu tun. Dies ist in der Regel durchaus empfehlenswert.
Entscheidet man sich dafür, eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen, so kann man dies mit einem Antrag machen. Diesen Antrag muss man ausfüllen und beim zuständigen Versicherungsträger selbst einbringen.
Für das Jahr beträgt der begünstigte Beitrag 63,07 Euro – dieser Betrag muss von der zu versichernden Person selbst getragen werden. Übt man zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander aus und wird die Grenze von 446,81 Euro monatlich überschritten, so ist man als Arbeitnehmer pflichtweise kranken- und pensionsversichert.
Dies bedeutet, dass man auch den vollen Beitrag monatlich an den Versicherungsträger leisten muss. Dies gilt auch für den Fall, wenn man neben einem vollversicherten Dienstverhältnis auch einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.
Wann es zur Anwendung der Geringfügigkeitsgrenze kommt und wann nicht, hängt von einigen Faktoren ab. Zunächst gilt es zu prüfen, wann das Dienstverhältnis beginnt und endet, außerdem wie hoch das im Kalendermonat bezogene Entgelt ist und für welchen Zeitraum das Dienstverhältnis abgeschlossen wurde.
Bei unbefristeten Dienstverhältnissen ist für die Beurteilung, ob Geringfügigkeit vorliegt oder nicht, immer das volle Entgelt heranzuziehen, welches dem Arbeitnehmer für einen kompletten Kalendermonat zustehen würde.
Dies bedeutet aber wiederum, dass selbst wenn das Dienstverhältnis innerhalb eines Monats beginnt oder endet, dennoch nicht das ausbezahlte Entgelt zur Beurteilung herangezogen wird, sondern dieses für einen gesamten Kalendermonat.
Beispiele zur Geringfügigkeit in Österreich
Im Nachfolgenden sind einige Beispiele aufgelistet, die die Systematik der Beurteilung der Geringfügigkeit näherbringen sollen.
- Ist das Dienstverhältnis kürzer als ein Monat, so gelten folgende Bestimmungen: Hier muss man zur Beurteilung der Geringfügigkeit das Entgelt heranziehen, welches für einen vollen Kalendermonat gebührt. Dauert ein Arbeitsverhältnis etwa nur von 04.03. bis 28.03. würde dies bedeuten, dass die Dauer des Angestelltenverhältnisses kürzer als einen Monat ist, was wiederum bedeutet, dass hierfür der eigentliche Lohn für einen gesamten Monat zur Beurteilung herangezogen werden würde. Beträgt dieser 250 Euro, so würde dieser unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, liegt er bei 500 Euro, so würde er diese jedoch überschreiten – ungeachtet dessen, was man für seine Arbeit dann schlussendlich aliquot ausbezahlt bekommen hat.
- Gehen wir davon aus, dass es sich in diesem Fall um ein unbefristetes Dienstverhältnis handelt. Dieses beginnt am 04.08. eines Jahres und wird im Zuge einer einvernehmlichen Lösung am 04.10. wieder aufgelöst. Das vereinbarte Gehalt beträgt für einen Kalendermonat 750 Euro. Dies würde bedeuten, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
- Auch wenn man mehrere Dienstverhältnisse bei ein und demselben Arbeitgeber hat, müssen diese zur Beurteilung getrennt betrachtet werden.
- Ein weiterer Fall ist die fallweise Beschäftigung. Hier ist jeder Tag, an dem man arbeitet, als eigenständiges Arbeitsverhältnis anzusehen. Es gibt keine Tagesgrenzen im Sinne der Geringfügigkeit mehr, dennoch muss man jeden Tag einzeln bewerten. Arbeitet man also beispielsweise am 05.02. und der Verdienst beträgt 100 Euro, so liegt dieser Verdienst unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze 2019. Arbeitet man hingegen am 20.02. wiederum und verdient aber an diesem Tag 500 Euro, so wird die Grenze überschritten. In dem Fall würde für den 20.02. Vollversicherung bestehen.
- Nun gehen wir davon aus, dass ein Dienstverhältnis, welches auf einen Monat befristet ist, vorliegt. Hier gilt grundsätzlich selbiges wie auch beim unbefristeten Arbeitsverhältnis. In diesem Beispiel beginnt dieses am 15.06. und endet am 14.07. Rechnet man das Monatsentgelt hoch, so beträgt dieses 300 Euro. Dies würde bedeuten, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.
Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze
Wie vielleicht bereits ersichtlich war, wird die Geringfügigkeitsgrenze jährlich erhöht bzw. angepasst. Dies bedeutet, dass ein Verdienst, der im aktuellen Jahr noch eine Überschreitung der Grenze der Geringfügigkeit dargestellt hat, im nächsten Jahr innerhalb dieser Grenzen liegen kann.
Kündigungsfristen bei geringfügiger Beschäftigung
Ferner interessant ist, dass seit 01.01.2018 neue Kündigungsfristen im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung gelten. Bisher haben hier noch bestimmte Beschäftigungsmaße darüber entschieden, wann welche Kündigungsfristen gelten und wann nicht. Dies ist aber aufgrund einer Änderung nicht mehr der Fall.
So gelten für alle Personen, die ab 01.01.2018 einen unbefristeten Vertrag für eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis eingehen, 6 Wochen Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.
Wenn sich dieser im Falle nicht an diese Bestimmungen hält, so steht einem als Arbeitnehmer hierfür eine Entschädigung zu, nämlich in der Höhe, was man während der einzuhaltenden Kündigungsfrist verdient hätte. Wenn man als Arbeitnehmer kündigt, so gilt eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat, die man auch einzuhalten hat. Tut man dies nämlich nicht, so kann man etwa seine Ansprüche auf die Abgeltung der eventuell offenen Urlaubsansprüche verlieren.