Änderungen der NoVA (Normverbrauchsabgabe in Österreich 2020
Die so genannte Normverbrauchsabgabe in Österreich wird zum 1. Jänner 2020 angepasst, bzw. mit einem neuen Verrechnungsschlüssel ermittelt. Grundsätzlich handelt es sich bei der NoVA um eine einmalige Abgabe, die gezahlt werden muss, wenn man ein Fahrzeug z.B. neu in Österreich anmeldet, oder neu erwirbt.
- Neue Berechnung der CO2 Emissionen im Labor
- Adaption der Berechnung der NoVA analog zur Anpassung der Laborvorgehensweise
Die NoVA wird anhand der CO2 Emissionen ermittelt, welche durch das Auto entstehen. Das bedeutet, dass bei niedrigen Emissionen auch niedrige Steuern zu entrichten sind. Zum 1. Jänner 2020 wird das Berechnungsverfahren angepasst.
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Neues NoVa Messverfahren WMTC ab 2020
Die neue Methode der NoVA Berechnung soll dazu führen, dass die CO2 Emissionen genauer berechnet werden können. Die CO2 Emissionen werden nach dem Messverfahren WMTC ermittelt und nicht mehr nach dem Hubraum, wie es bisher der Fall gewesen ist.
Warum wird die NoVA Berechnung geändert?
Die Berechnung der NoVA wird aus verschiedenen Gründen geändert. Grundsätzlich werden die CO2 Emissionen jetzt unter realitätsnäheren Bedingungen im Labor berechnet. Dies führt dazu, dass der Normverbrauch in Liter und auch die CO2 Emissionen höher ausfallen, als es bisher der Fall gewesen ist. Verschiedene Verkehrsclubs haben dazu angeregt, dass daher auch die Berechnungsmethode der NoVA angepasst werden muss. Das bedeutet, dass zum 1. Jänner 2020 die Steuer über einen anderen Schlüssel ermittelt wird, als es bisher der Fall gewesen ist.
Wichtig zu wissen ist, dass es bis zum Inkrafttreten der neuen Vereinbarung eine Übergangsregelung gibt. Diese soll dafür sorgen, dass es zu keinen Nachteilen kommt. Sofern der Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2019 geschlossen wurde und das Fahrzeug vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann man frei wählen, ob man nach der alten oder nach der neuen Rechtslage die Besteuerung der NoVA vollziehen möchte. Dazu ist es zu empfehlen, im Vorfeld mit dem Händler in Kontakt zu treten, über den das Fahrzeug gekauft werden soll.
Was ist der Nova Rechner 2020 in Österreich?
Mit dem Nova Rechner 2020 können die Bürger aus Österreich die Höhe der Normverbrauchsabgabe, welche beim Kauf eines Fahrzeugs anfällt, berechnen.
Die Abkürzung Nova steht für den Begriff Normverbrauchsabgabe. Die Verbraucher aus Österreich müssen diese Steuer nur einmal bezahlen. Die Normverbrauchsabgabe muss auch bei Schenkungen, Erbschaften oder einem Umzug nach Österreich bezahlt werden.
Diese Zahlung muss bei der ersten Zulassung von PKWs, Klein- und Campingbussen sowie Motorrädern in Österreich beglichen werden. Wenn die Bürger aus Österreich einen LKW erwerben, dann müssen sie in der Regel keine Nova-Steuer bezahlen.
Die Verbraucher können sich online über aktuelle Nova-Rechner informieren und den genauen Betrag für das neu erworbene Fahrzeug bequem von zu Hause aus berechnen lassen. Mit einem Nova Rechner läst sich die Normverbrauchsabgabe sehr genau bestimmen und kann schnell und unkompliziert online angezeigt werden.
Die Höhe der einmaligen Abgabe richtet sich nach CO2 Emissionen, dem Hubraum sowie dem Prozentsatz des Fahrzeugwertes, welcher in Netto berechnet wird.
Der Käufer des Fahrzeugs muss die Normverbrauchsabgabe an den Fahrzeughändler bezahlen. Der Händler ist dazu verpflichtet, die einmalige Abgabe in voller Höhe an das Finanzamt zu überweisen.

Wichtig: Kosten für den Import beachten! (Nova)
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Wenn die Verbraucher aus Österreich einen Personenkraftwagen erwerben wollen, dann müssen sie die aktuelle CO2 Malus Regelung beachten. Von der CO2 Malus Regelung muss immer ein Fixbetrag abgezogen werden. Weitere Informationen können die Käufer aus Österreich direkt beim Fahrzeughändler oder dem Finanzamt erhalten.
Außerdem sollten die Bürger aus Österreich wissen, dass für jedes Gramm der CO2 Emission über 250 Gramm pro Kilometer weitere Abgaben in Höhe von 20 Euro entstehen.
Warum muss diese Abgabe beglichen werden?
Die Verbraucher aus Österreich sind dazu verpflichtet, die Normverbrauchsabgabe direkt an den Fahrzeughändler zu bezahlen. In der Regel müssen sie diese Abgabe sofort nach dem Erwerb eines Fahrzeugs entrichten.
Der Fahrzeughändler muss die erhaltene Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt übergeben. Manche Händler sind dazu befugt, für den Zweck der Weiterlieferung, keine Normverbrauchsabgaben von den Käufern zu verlangen. In diesem Fall muss auch keine Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt übermittelt werden.
Diese Steuer muss zudem bei einer Schenkung, einer Erbschaft sowie einem Umzug nach Österreich eingezahlt werden.
Wie wird die Normverbrauchsabgabe in Österreich genau ermittelt?
Die Verbraucher sollten sich vor dem Kauf eines Fahrzeugs über die neuen Regelungen zum Nova Rechner erkundigen. Jedes Jahr werden andere Gesetze zur Normverbrauchsabgabe in Österreich erlassen, so dass sich das Einholen der neuen Informationen für die Bürger lohnen könnte.
Wenn ein Fahrzeug erworben wird, dann werden das Zubehör, die vorhandene Sonderausstattung sowie die Klimaanlage berücksichtigt. Diese Aspekte spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe in Österreich.
Wenn der Fahrzeughändler nachträgliches Zubehör in das Fahrzeug eingebaut hat, dann muss dieses nicht mit der Normverbrauchsabgabe verrechnet werden. Allerdings muss der Fahrzeughändler glaubhaft nachweisen, dass dieses Zubehör erst nachträglich in das Fahrzeug eingebaut wurde.
In diesem Fall muss der Händler eine spezielle Rechnung ausstellen.
Wenn die Bürger aus Österreich ein Leasing-Fahrzeug erwerben, dann müssen sie auch für dieses Fahrzeug eine Normverbrauchsabgabe bezahlen. Zudem spielt in diesem Fall der Ort der Nutzung eine wichtige Rolle für die Steuer. Die Käufer müssen genau angeben wofür sie dieses Fahrzeug benötigen und wo sie es einsetzen wollen.
Wie kann die Normverbrauchsabgabe beim Eigenimport selbst berechnet werden?
Wenn die Bürger aus Österreich vorhaben, ein Fahrzeug selbst zu importieren, dann müssen sie gewisse Regelungen beachten. Der Eigenimport ist dann für die Bürger relevant, wenn sie die erstmalige Zulassung in Österreich bekommen wollen.
Allerdings müssen die Bürger aus Österreich auch als Privatpersonen für die Abgabe aufkommen. Außerdem müssen die Verbraucher aus Österreich in diesem Fall die Normverbrauchsabgabe selbst direkt an das Finanzamt übermitteln, da sie dafür zuständig sind.
Damit alles einwandfrei verläuft und die Antragstellung schnell bearbeitet werden kann, sollten die Bürger das Formular NoVa2 vollständig ausfüllen und an das Finanzamt übergeben. Dieses Dokument ist direkt beim Finanzamt erhältlich.
Es kann jedoch auch online angesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wenn alle Angaben korrekt sind und alle Felder ausgefüllt wurden, kann das Formular an die Finanzbehörde übergeben werden.
Da die Verbraucher aus Österreich in diesem Fall selbst für Verrechnung und Abgabe der Normverbrauchsabgabe zuständig sind, müssen sie die notwendigen Formulare so schnell wie möglich an das Finanzamt übermitteln.
Außerdem sollten sie sich an die Frist von zwei Monaten halten. Innerhalb von diesen zwei Monaten muss die Normverbrauchsabgabe korrekt an das Finanzamt überwiesen werden. Wenn die Verbraucher viele Fragen haben und mit der rechtzeitigen Übermittlung der Normverbrauchsabgabe nicht zurechtkommen, dann können sie einen Steuerberater beauftragen oder die Finanzbehörde um Hilfe bitten.
Wann kann eine Befreiung der Normverbrauchsabgabe in Anspruch genommen werden?
In Österreich können verschiedene Fahrzeuge von einer Befreiung der Normverbrauchsabgabe profitieren. Dazu zählen zum Beispiel Fahrschul-Fahrzeuge, elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie die elektrohydralisch betriebenen Fahrzeuge.
Außerdem können die Kraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge, Taxi- und Mietwagen, Leichenwagen und diverse Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr von der Normverbrauchsabgabe befreit werden.
Aber auch die Begleitfahrzeuge für verschiedene Sondertransporte und Kraftfahrzeuge, welche für die Krankenbeförderung und im Rettungswesen eingesetzt werden, von der Befreiung der Normverbrauchsabgabe profitieren. Zudem sind die Fahrzeuge, welche von den Konsultanten, internationalen Organisationen und Diplomaten erworben wurden, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Bei offenen Fragen und sonstigen Anliegen können jederzeit die Finanzbehörden um Rat gebeten werden.
Wie kann die Berechnung der Normverbrauchsabgabe online durchgeführt werden?
Die Verbraucher aus Österreich können diverse Rechner, die im Internet vorhanden sind, für die erfolgreiche Berechnung der Normverbrauchsabgabe einsetzen.Die Berechnung erfolgt meistens schnell und unkompliziert direkt von zu Hause aus. Bereits nach wenigen Minuten können die Bürger aus Österreich die ausgerechnete Höhe der Normverbrauchsabgabe einsehen.
Allerdings müssen die Bürger aus Österreich wichtige und spezielle Angaben machen, um die richtige Höhe der Normverbrauchsabgabe zu ermitteln. Zu den wichtigen Angaben zählen die Kosten, die CO2 Emissionen sowie die Art des Antriebs.
Zu den verschiedenen Arten des Antriebs gehören Diesel, Benzin und andere Alternativen. Die Verbraucher sollten darauf achten, dass nicht alle Online-Rechner aktuell sind und die richtigen Angaben für die Normverbrauchsabgabe liefern. Manche Online-Rechner sind veraltet und zeigen Ergebnisse an, die nicht mehr aktuell sind.
Können bei der Normverbrauchsabgabe auch Abzüge eingerechnet werden?
Ja, bei der Normverbrauchsabgabe können die Bürger aus Österreich auch Abzüge erhalten. Bei den Diesel-Fahrzeugen können die Verbraucher mit einem Abzug bis zu 350 Euro rechnen. Wenn die Fahrzeuge über alternative Antriebe verfügen, dann kann ein Abzug von 600 Euro vergeben werden.
Zu den alternativen Antrieben zählen Wasserstoff, Hybrid oder Methan. Bei den Fahrzeugen, welche mit Benzin oder anderen Kraftstoffen angetrieben werden, sind Abzüge in Höhe von 450 Euro vorgesehen.
Die Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass es keine Gutschrift der Steuer gibt. Zudem wurde im Jahr 2016 der Abzug in Höhe von 600 Euro für die Kombis und PKWs eingeführt. Die genaue Höhe der Abzüge kann sich von Jahr zu Jahr ändern, so dass sich die Verbraucher rechtzeitig über die neuen Gesetze informieren sollten.
Kann eine Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe eingeleitet werden?
Die Bürger können innerhalb von fünf Jahren eine Rückerstattung der bereits bezahlten Normverbrauchsabgaben beantragen. Der Antrag für die Rückerstattung der bereits eingezahlten Abgaben muss direkt beim Finanzamt abgegeben werden.
Die Finanzbehörde wird den Antrag genau prüfen und sich bei Fragen und sonstigen Unklarheiten beim Antragsteller melden. Allerdings müssen die Verbraucher aus Österreich die genauen Voraussetzungen kennen, um einen Antrag stellen zu können. Der Antrag wird erst dann bewilligt, wenn die Voraussetzungen erfüllt wurden. Die Bürger können erst dann um die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe bitten, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird.
Außerdem dürfen sie auf eine Bewilligung der Rückerstattung hoffen, wenn sich der Verwendungszweck für das Fahrzeug geändert hat. In diesem Fall kann die Finanzbehörde eine Befreiung der Normverbrauchsagabe zustimmen und die bereits gezahlten Erträge erstatten.
Die Verbraucher müssen alle erforderlichen Dokumente einreichen und sich rechtzeitig um die Nachweise kümmern. Um den Verwendungszweck nachweisen zu können, dürfen sie sich eine Bescheinigung vom Leasinggeber ausstellen lassen.
Auch die Rechnungen, in denen bereits bezahlte Normverbrauchsabgabe eingetragen wurde, darf bei den wichtigen Formularen nicht fehlen. Zu den weiteren Nachweisen gehört die Listung mit dem genauen Zollwert. Bei weiteren Fragen können sie Verbraucher direkt die Finanzbehörde anschreiben oder anrufen. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, dann kann auch der Antrag für die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe gestellt werden. Wenn die Angaben fehlerhaft sind oder die Nachweise fehlen, dann kann die Finanzbehörde den Antrag ablehnen.
Was müssen die Verbraucher bei einem Neukauf eines Fahrzeugs beachten?
Wenn die Bürger aus Österreich einen Neuwagen erwerben wollen, dann sollten sie die wichtigsten und aktuellsten Gesetze und Regelungen kennen. Viele Bürger gehen davon aus, dass sie zusätzlich zum Kaufpreis die Normverbrauchsabgabe bezahlen müssen.
Diese Annahme stimmt jedoch nicht. In vielen Fällen ist die Normverbrauchsabgabe bereits im Kaufpreis des Neuwagens enthalten. Wenn die Bürger aus Österreich einen Neuwagen kaufen, dann müssen sie keine weiteren Abgaben an den Händler oder an das Finanzamt bezahlen.
Der Fahrzeughändler ist nach dem Kauf dafür verantwortlich, die Normverbrauchsabgabe direkt an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verbraucher müssen sich um nichts weiter kümmern. Allerdings sollten sie alle Rechnungen gut aufheben, um später entsprechende Nachweise über den Kauf des Fahrzeugs bei sich zu haben. Sollte das Finanzamt doch mal Fragen zur Normverbrauchsabgabe stellen, dann kann die ausgestellte Rechnung als gutes Beweismittel verwendet werden.