Sie möchten als Kleinunternehmer tätig werden?
Egal ob hauptberuflich oder nebenberuflich, ein Kleinunternehmer muss einige Dinge beachten. Als Kleinunternehmer gilt jeder Unternehmer, dessen Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt. Folgender Ratgeber zeigt Ihnen alles was Sie im Zuge einer Anmeldung wissen sollten.
Wie funktioniert ein Kleingewerbe?
Wenn der Jahresumsatz des Unternehmers 30.000 Euro nicht übersteigt spricht man von einem Kleinunternehmer. Ein Kleinunternehmer darf für seine Leistungen keine Umsatzsteuer berechnen. Der Nettobetrag ist also gleich dem Bruttobetrag.
Wer keine Umsatzsteuer berechnet hat keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Ein Vorsteuerabzug bedeutet, dass eine in Rechnung gestellte Umsatzsteuer anderer Unternehmer zurückerhalten wird. Dieser Vorsteuerabzug erfolgt auf Seiten des Finanzamts.
Anmeldung Kleingewerbe
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte muss sich im Gewerbeamt des jeweiligen Wohnortes melden. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig. In der Regel beträgt die Gebühr maximal 30 Euro. Das Gewerbeamt ist über etwaige Änderungen zu informieren, hierzu zählt auch eine Tätigkeitsänderung des Gewerbes oder eine Um- und Abmeldung.
Für die Anmeldung eines Kleingewerbes benötigt es keinerlei Form. Je nach Gewerbeart müssen gewisse Auflagen erfüllt sein. Wer beispielsweise ein handwerkliches Kleingewerbe betreibt muss entsprechende Nachweise erbringen.
Nach der Anmeldung wird ein Vordruck ausgehändigt. Dieser Vordruck erfasst auch die steuerliche Behandlung des Gewerbes. Wenn das Unternehmen aus mehreren Mitarbeitern besteht muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Zudem müssen die Mitarbeiter versichert werden und bei der Krankenkasse gemeldet sein.
Ein Kleinunternehmen kann auch bei der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Die korrekten Angaben
Wer ein Kleinunternehmen betreibt muss auf korrekte Angaben achten. So muss der Unternehmer in der Lage sein, seinen Jahresumsatz einschätzen zu können. Das Finanzamt benötigt diese Einschätzung um Steuerzahlungen besser abschätzen zu können.
Wer zu Beginn des Jahres mit einem Gewinn von 0 Euro kalkuliert muss demnach keiner Steuerzahlungen tätigen. Wird am Jahresende jedoch ein Gewinn verbucht müssen die Steuern entsprechend nachgezahlt werden.
Wann ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht?
Ein Kleinunternehmer muss sich prinzipiell nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Dies ist nur der Fall, wenn als Kaufmann agiert werden soll. Wer sich als Unternehmer freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen möchte muss alle Rechte und Pflichten eines Kaufmannes erfüllen.
Steuerzahlungen – Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
Ein Kleinunternehmer muss Steuerzahlungen leisten. Häufig wird das Kleingewerbe als zweites Standbein neben dem Hauptberuf geführt. Ist das der Fall sind Steuerzahlungen im Haupt- und Kleingewerbe zu leisten. Zur genauen Höhe der Steuern als UnternehmerIn (Einkommenssteuer) informieren Sie sich am besten bei der Steuerberatung.
Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer leisten?
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, dass bedeutet im Umkehrschluss das sie auch keine Vorsteuer geltend machen können.
Verzicht auf Umsatzsteuer-Befreiung
Wenn Kleinunternehmer es wünschen, können Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. In diesem Fall kann auch die Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Unternehmer muss dann erläutern, warum er auf die Befreiung der Umsatzsteuer verzichten möchte.
Wer auf die Befreiung verzichtet, verzichtet darauf ganze 4 Jahre. Deshalb sollte ein Verzicht genau überlegt sein.
Was bedeutet die Umsatzsteuerbefreiung im Zuge der Rechnungsstellung?
Wer Kleinunternehmer ist darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer geltend machen. Wer es trotzdem tut schuldet diese im Anschluss. Auch die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummere ist nicht erforderlich.
Wer von der Steuer befreit ist muss darauf unbedingt hinweisen. Der Hinweis kann beispielsweise lauten: „Umsatzsteuerbefreit, da Kleinunternehmer.“
Besteht eine Umsatzsteuerpflicht trotz Befreiung?
Wer Rechnungen inklusive Umsatzsteuer trotz Befreiung ausstellt muss nachträgliche Umsatzsteuerzahlungen leisten. Auch bei innergemeinschaftlichen Käufen die der Steuer unterliegen und bei dem Erwerb von Dienstleistungen ausländischer Unternehmen ist eine Umsatzsteuerleistung Pflicht. Ist der Leistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig ist ebenfalls eine Umsatzsteuerzahlung zu leisten.
Wird eine Umsatzsteuervoranmeldung benötigt?
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das ist nur der Fall, wenn das Finanzamt es einfordert. Allerdings kann es sein, dass Kleinunternehmer eine interne Umsatzsteuer zahlen müssen. Das passiert meist, wenn Wareneinkäufe innerhalb der EU getätigt werden. Auch wer Leistungen umsatzsteuerpflichtiger EU Mitglieder bezieht muss eine Umsatzsteuer zahlen. Wer eine interne Umsatzsteuervoranmeldung erstellt, kann ein eigenes Formular verwenden.
Wichtig: SVA Beiträge und Anmeldung – SVA Beitragsrechner
Für ein Gewerbe ist es notwendig, eine SVA Anmeldung (Sozialversicherung) durchzuführen. Details dazu gibt es bei der SVA direkt. Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Gewinn und kann vorab mit einem Beitragsrechner berechnet werden. Der SVA Beitragsrechner ist auf https://www.svagw.at/sva-beitrag/?portal=sva kostenlos nutzbar.
Muss ein befreiter Kleinunternehmer eine Jahresumsatzsteuererklärung leisten?
Eine Jahresumsatzsteuererklärung ist bei innergemeinschaftlichem Erwerb abzugeben. Auch wer im Veranlagungsjahr Dienstleistungen ausländischer Unternehmen erwirbt muss eine solche Erklärung abgeben.
Ist es lohnenswert als Kleinunternehmer befreit zu werden?
Ob eine Befreiung lohnenswert ist, ist von mehreren Faktoren abhängig. Einen Einfluss darauf hat beispielsweise, ob die Leistungen überwiegend an Private oder Unternehmer erbracht werden.
Außerdem spielt die Höhe der Vorsteuer eine maßgebliche Rolle.
Was sind die Vorteile für Kleinunternehmer?
Wenn Kleinunternehmer überwiegend an private Kunden veräußern hat das zahlreiche Vorteile. Sie können Ihre Leistungen wesentlich günstiger anbieten.
Wenn die Zusammenarbeit hauptsächlich mit Unternehmern stattfindet ist eine Besteuerung in jedem Fall zu empfehlen. Die Unternehmer sind selbst umsatzsteuerpflichtig, können also ihre Vorsteuer abziehen und müssen nur Ihren Nettobetrag zahlen. Man erhält dann die geleistete Umsatzsteuer zurück.
Ein Kleinunternehmer kann also ebenfalls die Vorsteuer zurückerhalten. Das kann zum Beispiel für etwaige Anschaffungskosten sehr hilfreich sein. Wer ein neues Unternehmen gründet hat gerade zu Beginn hohe Anschaffungskosten. Ein Vorsteuerabzug ist sinnvoll um einen Teil der Investitionen zurückzuerhalten.
Ein weiterer Vorteil: Wer von der Umsatzsteuer befreit ist spart eine Menge Arbeit. Umsatzsteuer Leistungen sind mit einer monatlichen Voranmeldung verbunden. Diese Voranmeldung ist fristgerecht an das Finanzamt zu übermitteln. Ist das nicht der Fall, können hohe Strafen die Folge sein.
Ein Kleinunternehmen lohnt sich also vor allem dann, wenn der Großteil der Kunden privat ist. Achtung: Wer freiwillig Umsatzsteuer leisten möchte ist für die nächsten fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Welche Versicherung benötigt ein Kleinunternehmer?
Auch selbständige müssen sich versichern lassen. Die Art des Gewerbes ist dabei entscheidend. In der Regel ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer im Schadensfall. Verändern sich die Einnahmen oder die Arbeitszeiten hat das auch einen Einfluss auf die Krankenversicherung.
Weitere Versicherungen wie eine Inhaltsversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung können den Kleinunternehmer zusätzlich schützen. Die Inhaltsversicherung schützt das gesamte Inventar. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt unvorhersehbare Anwalts- oder Prozesskosten.
Kann ein Kleingewerbe auch als Nebenberuf ausgeübt werden?
Auch Angestellte in einem festen Arbeitsverhältnis können ein Kleingewerbe anmelden. Allerdings ist genau darauf zu achten, ob laut Arbeitsvertrag, ein Nebenjob strikt untersagt ist. In jedem Fall sollte der Arbeitgeber über das Kleingewerbe informiert werden.
Hat das Gewerbe keinen Einfluss auf den Hauptjob oder steht mit diesem in Konkurrenz sollte es keine Probleme geben. Der Urlaub muss allerdings zur Erholung bestimmt sein und nicht für das Arbeiten im Gewerbe genutzt werden.
Vorsicht: Egal ob Nebenjob oder nicht, wer ein Kleingewerbe betreibt ist in der Arbeitszeit beschränkt. Demnach sollte eine Arbeitszeit von 18 Stunden am Tag nicht überschritten werden.
Fazit: Auch ein Kleinunternehmer muss eine Dinge beachten. Die Gründung benötigt etwas Vorbereitung um etwaige Fehler wie Steuernachzahlungen zu umgehen. Außerdem sollte ein Kleingewerbe mit dem Hauptarbeitgeber besprochen werden.