Was ist eine Sachwalterschaft?
Die Sachwalterschaft wird auch als Erwachsenenschutzrecht bezeichnet. Im Jahr 2019 wurden neue Regelungen in Österreich eingeführt, zu welchen auch sie Sachwalterschaft zählt. Die Regierung in Österreich hat mit dem Erwachsenenschutzrecht ein neues Gesetz eingeführt. Von der neuen Regelung sind ungefähr 60.000 Bürger in Österreich betroffen.
In jedem Land leben Menschen, welche unter geistigen oder psychischen Erkrankungen leiden. Wegen diesen Erkrankungen können jene Menschen nicht mehr für sich selbst sorgen oder wichtige Angelegenheiten selbst erledigen.
Damit auch die Menschen, welche unter geistigen und psychischen Erkrankungen leiden, ihren Alltag bewältigen können, erhalten sie bestimmte Hilfen vom Staat. In der Regel stellt das Gericht diesen Menschen eine gesetzliche Vertretung zur Seite.
In vielen Fällen können die erkrankten Personen keine eigenen Bankgeschäfte mehr durchführen oder wichtige Gänge zu den Behörden wahrnehmen. Die gesetzliche Vertretung hilft den kranken Menschen dabei, den Alltag zu bewältigen, Behördengänge anzutreten und eigene Bankgeschäfte durchzuführen.
Aber auch bei anderen Aufgaben kann die gesetzliche Vertretung um Rat gebeten werden und helfen. Diese gesetzliche Vertretung wird auch als Sachwalterschaft bezeichnet.
Wenn die gesetzliche Vertretung von den kranken Menschen in Anspruch genommen wird, dann können bestimmte Bereiche des eigenen Lebens beschränkt werden. Die Sachwalterschaft kann die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie den Abschluss von verschiedenen Rechtsgeschäften übernehmen. Die erkrankten Personen dürfen dann nicht mehr selbst über das eigene Einkommen entscheiden. Außerdem dürfen sie keinen eigenen Rechtsgeschäfte mehr abschließen.
Allerdings hängt es von dem Ausmaß der Krankheit ab, in wie weit die Sachwalterschaft in Anspruch genommen wird. In vielen Fällen dürfen die erkrankten Personen selbst Entscheidungen treffen und ihr eigenes Leben frei bestimmen.
Die gesetzliche Vertretung muss allerdings dann eingreifen, wenn die erkrankten Personen Geschäfte und Entscheidungen treffen, welche mit vielen Nachteilen einhergehen.
Seit dem 1.Juli.2018 wurde die Sachwalterschaft in Österreich durch den Begriff Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Zudem wurden mehrere, neue Regelungen geschaffen, mit denen das Wohl der kranken Menschen gesichert werden soll.
Was ist neu am Erwachsenenschutzrecht?
Die Sachwalterschaft wurde in den früheren Jahren immer mehr für das Erledigen verschiedener Bankgeschäfte eingesetzt. Allerdings stellte sie keinen Rechtsschutz dar. In vielen Fällen haben sich die gesetzlichen Vertreten nur noch um die Durchführen der wichtigen Geschäfte gekümmert und die erkranken Personen leider vernachlässigt. Zudem ist die Anzahl der gesetzlichen Vertreter immer mehr in die Höhe gestiegen.
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung Österreichs genau das ändern. Mit dem Erwachsenenschutzrecht soll die persönliche Unterstützung der kranken Personen gefördert werden. Viele Menschen waren mit der alten Regelung nicht zufrieden, so dass sie Regierung Österreichs endlich reagieren und etwas am Gesetz ändern musste.
Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht steht nicht mehr das Rechtsgeschäft, sondern die erkrankte Person im Mittelpunkt. Außerdem haben die kranken Personen nun mehr Rechte und viel mehr eigene Entscheidungen treffen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Autonomie, die Selbstbestimmung und die Entscheidungsfreiheit der kranken Personen gesichert werden.
Vor allem der Bereich rund um die Personen- und die Familienrechte wurde neu gestaltet und verstärkt. Die kranken Menschen können vieles selbst entscheiden und sind nicht mehr so stark an die Meinung der gesetzlichen Vertreter gebunden.
Der neue Aufbau des Erwachsenenschutzrechts setzt sich aus genau vier Säulen zusammen. Mit diesen Regelungen sollen das Reflektieren, das Differenzieren sowie das bessere Hinsehen ermöglicht werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen die individuellen Lebenssituationen der erkrankten Menschen viel mehr wahrgenommen werden. Die Regierung hat über zwei Jahre lang zusammen mit den kranken Menschen zusammen gearbeitet, damit diese Regelung entstehen konnte.
Worum geht es beim Erwachsenenschutzrecht 2019?
Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht 2019 sollen die Rechte der erwachsenen Personen gestärkt werden. Außerdem soll der Rechtsschutz der Menschen, welche an psychischen oder geistigen Krankheiten leiden, eine Rolle spielen. Diese Gesetz ist nicht nur für Menschen mit körperlichen, sondern auch psychischen Erkrankungen gedacht.
Mit der neuen Regelung wurden die früheren Sachwalter in Erwachsenenvertreter umbenannt. Das Anwendungsgebiet ist jedoch gleich geblieben. Wie bei der Sachwalterschaft geht es beim Erwachsenenschutzrecht um die Bedürfnisse der Menschen.
Außerdem sollen sich die Erwachsenenvertreter um die finanziellen Tätigkeiten der kranken Personen kümmern.
Seit dem neuen Gesetz werden die Erwachsenenvertreter zufällig durch ein Bezirksgericht ausgesucht und den kranken Menschen zugesprochen. Die kranken Menschen können nicht mehr selbst darüber entscheiden, welcher Sachwalter für sie ausgesucht und anerkannt wird.
Welche vier Modelle wurden im neuen Erwachsenenschutzrecht 2019 fest verankert?
Das Erwachsenenschutzrecht 2019 besteht aus vier Modellen, welche eine feste Grundlage für die neue Regelung darstellen.
Das erste Modell stellt die Versorgungsmacht dar, welche allerdings nicht neu ist. Dennoch ist dieses Modell sehr wichtig für das Erwachsenenschutzrecht und kann für die genaue Definition des gesetzlichen Vertreters verwendet werden.
Die erkranken Personen können die Kriterien selbst festlegen und aussuchen. Diese Kriterien lassen sich entweder durch den Gesetzesgeber oder ein Spital bestimmen und eintragen. Wenn keine Kriterien vorher ausgemacht wurde, dann können die Erwachsenenvertreter diese Merkmale selbst bestimmen.
Die erkrankten Personen können auch Verwandte, Familienmitglieder oder Freunde für eine Vollmacht beauftragen.
Die komplette Vollmacht muss jedoch schriftlich festgehalten werden. Diese Vollmacht muss später bei einem Rechtsanwalt abgegeben werden. Wenn die Vertrauensperson über eine Vollmacht verfügt, dann kann sie wichtige Entscheidungen für die erkrankte Person übernehmen. Allerdings müssen diese Entscheidungen nicht mehr vom Gericht bewilligt werden.
Welche Merkmale zeichnen das zweite Modell aus?
Beim zweiten Modell handelt es sich um eine gewählte Erwachsenenvertretung. Von diesem Modell sind Menschen betroffen, welche teilweise eingeschränkt sind und Hilfe benötigen. Diese Menschen können bei Bedarf einen zeitlich unbefristeten Vertreter aussuchen.
Bei diesem Vertreter muss es sich nicht unbedingt um einen Verwandten handeln. Die kranken Personen können auch Freunde oder andere Menschen, zu denen sie Vertrauen haben, als Vertreter ernennen. Das Gericht ist jedoch dazu verpflichtet, jedes Jahr die genauen Lebensumstände sowie die finanzielle Lage des gewählten Vertreters zu überprüfen.
Was muss beim dritten Modell beachtet werden?
Bei dem dritten Modell handelt es sich um die gesetzliche Erwachsenenvertretung. Dieses Modell kann dann gewählt werden, wenn die nächsten Angehörigen einer Vertretung bedürfen.
Auch die Geschwister der kranken Personen können für eine Vertretung in Frage kommen. Aber auch Neffen oder Nichten dürfen als gesetzliche Vertreter ernannt werden. Wenn die Vertretung einmal ausgesucht wurde, dann wird diese alle drei Jahre überprüft.
Was ist das vierte Modell?
Das vierte Modell befasst sich mit der gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Diese Modell wurde auch bei der alten Regelung oft eingesetzt. Das Gericht bestimmt selbst, welche Person als gesetzliche Vertretung für die kranke Person eingesetzt werden.
Die kranken Menschen können bei diesem Modell nicht selbst entscheiden, wen sie als Vertretung einsetzen wollen. Die Erwachsenenvertreter müssen sich um die Finanzen der kranken Personen kümmern und einmal im Jahr einen vollständigen Bericht über das genaue Verfahren schreiben.
In diesem Bericht muss auch der Zustand der kranken Person genau geschildert werden. In der neuen Regelung wurde bestimmt, dass die Erwachsenenvertreter alle drei Jahre überprüft und nochmal bestätigt werden müssen. Außerdem sollen sich die Erwachsenenvertreter viel mehr um das Wohlergehen der kranken Personen kümmern. Die finanziellen sowie die rechtlichen Angelegenheiten stellen keinen Mittelpunkt mehr für die Erwachsenenvertreter dar.
Wie kann eine Sachwalterschaft übernommen werden?
Eine Sachwalterschaft darf nicht einfach so übernommen werden. Um eine Übernahme bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Regelungen und Bestimmungen eingehalten werden.
Zudem darf nur dann ein Vertreter bestimmt werden, wenn die kranken Person über achtzehn Jahre alt ist. Ein Vertreter kommt erst dann in Frage, wenn die erwachsene Person über körperliche oder psychische Krankheiten verfügt.
Der Vertreter darf erst dann eingreifen und Entscheidungen treffen, wenn die kranke Person bestimmte Vorhaben nicht selbst erledigen kann. Auch die kranken Menschen sollen möglichst unabhängig leben und freie Entscheidungen treffen. Nur in diesen Fällen darf eine Sachwalterschaft übernommen werden.
Wann kann die Sachwalterschaft enden?
In den meisten Fällen wird eine Sachwalterschaft auf unbestimmte Zeit festgelegt. Allerdings finden nach mehreren Jahren Überprüfungen und Kontrollen der Sachverwalter statt.
In diesen Prüfungen werden auch Voraussetzungen der Sachwalter überprüft. Wenn die Voraussetzungen immer noch gegeben sind, dann dürfen sie Erwachsenenvertreter weiterhin eingesetzt werden. Wenn die kranke Person stirbt, dann endet auch die Beaufsichtigung durch einen Erwachsenenvertreter.
Kann die Sachwalterschaft vorher beendet werden?
Wenn die kranke Person ihre Angelegenheiten wieder selbst erledigen kann, dann darf die Sachwalterschaft auch vorher beendet werden. Ein Erwachsenenvertreter wird nur dann angeordnet, wenn die kranke Person wichtige Behördengänge und sonstige Geschäfte nicht mehr selbst durchführen kann. Allerdings muss die Aufhebung der Sachwalterschaft durch ein Gericht beantragt und bewilligt werden.
Das Gericht überprüft, ob die kranke Person wirklich keiner Hilfe mehr bedarf und muss der Aufhebung der Sachwalterschaft zustimmen. Wenn die Aufhebung der Sachwalterschaft durch das Gericht abgelehnt wird, dann darf der gesetzliche Vertreter weiterhin wichtige Entscheidungen für die kranke Person treffen.
Um die Aufhebung der Sachwalterscahft in die Gänge zu leiten, muss ein psychiatrisches Guthaben eingeleitet und beim Gericht eingereicht werden. Dieses Schreiben spielt eine sehr wichtige Rolle. Dann wird das Gericht entscheiden, ob die Aufhebung der Sachwalterschaft tatsächlich bestimmt werden kann.
Die kranken Personen müssen dem Gericht glaubhaft vermitteln, dass sie diverse Angelegenheiten ohne einen Erwachsenenvertreter selbst erledigen können. Zu diesen Aufgaben gehören das Abheben des eigenen Geldes am Bankautomaten, das Beantragen von diversen Sozialleistungen und die Bewältigung der wichtigen Behördengänge. Die kranke Person muss alleine für sich selbst sorgen können, damit die Sachwalterschaft aufgehoben werden kann.