Wenn eine Ehe in die Brüche geht ist es immer eine unangenehme und in vielen Fällen auch sehr traurige Situation.
Plötzlich gehen zwei Menschen, die bis vor einiger Zeit noch eng verbunden waren wieder getrennt voneinander durchs Leben und häufig muss auch das gemeinsame Eigenheim aufgelöst werden bzw. einer der beiden ausziehen.
Wirklich kompliziert wird es allerdings erst dann, wenn Kinder während der Beziehung entstanden sind und es nun um die Unterhaltszahlung für diese geht.
Bei uns erfahren Sie, welche Gesetze und Richtlinien in Österreich zu befolgen sind, wenn Elternteile sich dazu entscheiden, sich scheiden zu lassen und die Zahlungen für die Kinder geregelt werden müssen. Mit einem Alimente Rechner 2020 für Österreich bzw. einem Unterhaltsrechner können Sie die Höhe der Alimente berechnen, die Sie bezahlen müssen.
Unterhaltsrechner 2020 für Österreich im Überblick – Alimente berechnen
- Unterhaltszahlungen berechnen: https://www.scheidungsinfo.at/unterhaltsrechner-alimenterechner-oesterreich/
- Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
- Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
- Alimente-Rechner für Österreich & Ehegatten Unterhaltsrechner: https://www.familienrechtsinfo.at/alimente-kindesunterhalt-rechner-oesterreich/
- Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html
Wie wird die Unterhaltshöhe für Kinder in Österreich berechnet?
Bei einer Scheidung handelt es sich immer um eine schwierige Situation, dennoch sollten Eltern in der Lage sein, diese im Sinne der Kinder so unkompliziert wie möglich zu gestalten. So ist die Unterhaltshöhe in Österreich mithilfe von sogenannten Regelsätzen festgelegt und wird somit automatisch an die jeweilige Lebenssituation des unterhaltspflichtigen Elternteils angepasst. Je mehr der unterhaltspflichtige Partner verdient, umso höher fallen auch die zu zahlenden Alimente aus.
Allerdings ist die Höhe dieser ebenfalls gesetzlich gedeckt und kann ein gewisses Maximum nicht überschreiten, wie wir etwas später noch genauer erfahren werden.
Neben der Höhe des Einkommens zur Berechnung der Unterhaltszahlungen bzw. der Alimente in Österreich werden ebenfalls die Anzahl der Kinder sowie das Alter dieser miteinbezogen.
Die Regelsätze verlieren nur dann ihre Gültigkeit, wenn sich die Eltern bereits vor der Scheidung über die Höhe der Zahlungen geeinigt haben und dieses auch vertraglich festgelegt wurde.
Unterhalt an den Ex-Ehepartner zahlen in Österreich – die gesetzliche Regelung im Überblick
Generell ist es im österreichischen Gesetz nicht festgelegt, dass ein Ex-Ehepartner dem anderen Unterhalt zahlen muss, allerdings gibt es verschiedene Scheidungsarten, bei denen ein solches Abkommen durchaus die Folge sein kann.
Ehegatten Unterhalt in Österreich
Kommt es zu einer solchen Regelung und ein Partner muss an den anderen eine monatliche Unterhaltszahlung leisten, so gibt es hierfür ebenfalls gesetzlich festgelegte Richtwerte, die aufgrund des vorhandenen Einkommens festlegen, wie hoch die Zahlung ausfallen muss.
Diese Richtwerte beruhen auf dem monatlichen Nettoeinkommen inklusive aller erhaltenen Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts-oder Urlaubsgeld.
Zudem sind die beiden Ex Partner dazu verpflichtet, sich über etwaige Änderungen der aktuellen Lebenssituation wie zum Beispiel der Senkung oder Erhöhung des aktuellen Nettoeinkommens bzw. einen Umzug zu informieren.
Wann sind Alimentszahlungen an Kinder verpflichtend?
Während die Unterhaltspflicht gegenüber dem Ex Partners in Österreich nur in manchen Fällen besteht, ist dies bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen immer der Fall. Hierfür gibt es simple Regeln, die wir Ihnen nun genauer vorstellen möchten:
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind bzw. die Kinder hauptsächlich leben, erhält von dem Elternteil, mit dem die Kinder nicht im selben Haushalt wohnen, einen Geldunterhalt und zwar in Form von sogenannten Alimenten.
Diese Alimente müssen bzw. sollen dazu verwendet werden, um sowohl die persönlichen und auch die die schulischen Bedürfnisse des Kindes im vollen Ausmaß zu decken. Zu diesen Bedürfnissen zählen unter anderem die Kleidung, die Nahrung, Hygieneartikel und die Finanzierung von Hobbys wie zum Beispiel Musikunterricht oder Sport.
Wie lange müssen die Alimentszahlungen erfolgen?
Den Anspruch auf finanzielle Leistungen ihrer Eltern haben Kinder zumindest bis zum Erreichen der Volljährigkeit und zwar von dem Elternteil, mit dem sie nicht in einem Haushalt wohnen.
Entscheidet sich das Kind jedoch nach der Matura oder der Berufsausbildung nicht direkt in die Arbeitswelt einzusteigen, sondern ein Studium zu absolvieren bzw. ist das Kind noch nicht in der Lage, sich eigenständig zu versorgen, so haben die Eltern dem österreichischen Gesetz zufolge weiterhin die Verpflichtung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen und dieses somit so lange finanziell zu unterstützen, bis es wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann.
Dabei ist dringend zu beachten, dass das Kind nach Auszug aus dem elterlichen Haushalt die Alimentszahlungen direkt erhalten bzw. einfordern kann und diese nicht mehr an das Elternteil erfolgen, bei dem man das Kind bis dahin gewohnt hat und der somit bis zu diesem Zeitpunkt als Unterhaltsempfänger galt.
Wie hoch fallen die Alimentsleistungen aus?
Wie bereits erwähnt, ist die Höhe der Alimente in Österreich gesetzlich geregelt und nicht nur vom Nettoeinkommen des Zahlers abhängen, sondern auch von der Anzahl der Kinder bzw. deren Alter sowie der aktuellen Ausbildung-und Schulsituation. Als Berechnungsgrundlage gilt dennoch vor allem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Elternteile.
Besitzt das Kind bereits ein eigenes Vermögen, zum Beispiel aufgrund eines Erbes kann dieses ebenfalls für die Alimentsberechnung miteinbezogen werden. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, wie die Höhe der Unterhaltszahlungen in Österreich gestaltet ist, haben wir diese mithilfe der folgende Tabelle für Sie zusammengefasst:
- Das Alter des Kindes liegt zwischen dem 0. und dem 6. Lebensjahr – die Alimente betragen 16 % vom Nettogesamteinkommens
- das Alter des Kindes liegt zwischen dem 6. und dem 10. Lebensjahr – die Alimente betragen
- das Alter des Kindes liegt zwischen dem 10. und dem 15. Lebensjahr – die Alimente betragen 20 % vom Nettogesamteinkommen
- das Alter des Kindes liegt bereits über 15 Jahren – die Alimente betragen 22 % des Nettogesamteinkommens
Was versteht man unter der sogenannten Playboygrenze?
Eine Besonderheit bei der Berechnung des Kindesunterhalts in Österreich stellt die sogenannte Playboygrenze dar. Hierbei handelt es sich um eine Obergrenze, auch Luxusgrenze genannt, die dafür sorgt, dass der zu zahlende Unterhalt einen gewissen Prozentanteil nicht übersteigt.
Vor allem Elternteile, die über ein sehr hohes Nettoeinkommen kommt diese Gesetz zugute, denn sie stellt sicher, dass nicht ein exorbitanter Teil des eigenen Gehalts für Unterhaltszahlungen verwendet werden muss.
Diese sogenannte Luxusgrenze beträgt zwischen dem zweifachen und dem zweieinhalbfachen des Durchschnittsbedarfes für Kinder in der jeweiligen Altersgruppe.
Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen Richtwert, der in vielen Fällen auch individuell für jedes Kind vor Gericht verhandelt werden kann. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Eltern nicht über die Höhe der Alimentszahlungen einigen können. Allerdings verfügt nur ein äußerst geringer Teil der in Österreich lebenden Bevölkerung über ein solch hohes Einkommen, bei dem diese Regelung zu greifen beginnt.
Die richtige Berechnung der Unterhaltszahlung
Möchten Sie gerne herausfinden, wie viel Sie zukünftig an Alimente zu zahlen haben werden bzw. ob die Höhe der Zahlungen wirklich angebracht ist, so stehen Ihnen zahlreiche kostenlose Alimenterechner im Internet zur Verfügung.
In diesen können Sie einfach Ihr Gehalt, die Anzahl und das Alter der Kinder sowie deren Eigenverdienst eingeben, falls bereits vorhanden und schon erhalten Sie eine ungefähre Berechnung darüber, wie hoch die Alimente sein dürfen bzw. müssen.
Sie sollten sich hierbei jedoch darüber im Klaren sein, dass es sich zunächst nur um einen Richtwert handelt. Sie erhalten somit nur eine Art von Vorabinformation, die zunächst eine Orientierungshilfe bietet, jedoch keine rechtliche Bindung mit sich bringt.
Die genaue Festlegung des zu zahlenden Betrages wird entweder bei der Scheidung vor Gericht initiiert oder kann auch vom ansässigen und somit zuständigen Jugendamt festgelegt werden. Somit kann es durchaus zu kleinen Unterschieden zwischen dem Ergebnis im Unterhaltsrechner und dem endgültigen Alimentsbetrag kommen.
Viele Eltern machen zum Beispiel den Fehler und ziehen ihren monatlichen Gehaltszettel als Berechnungsgrundlage der Alimentszahlung heran. Das ist jedoch nicht korrekt, denn der Jahresgehaltszettel muss hierfür herangezogen werden.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Nettoeinkommen des gesamten Jahres inklusive Zusatzleistungen wie Weihnachts-oder Urlaubsgeld bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Ihre Rechte und Pflichten als unterhaltszahlender Elternteil
Als unterhaltspflichtiger Elternteil muss Ihnen der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt die Möglichkeit einräumen, dieses in regelmäßigen Abständen zu sehen, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.
Zu Ihren Pflichten gehört es, jegliche Veränderungen, die sich in Ihrer Lebenssituation ergeben bzw. zur Veränderung Ihrer Leistungsfähigkeit führen so schnell wie möglich bei dem zuständigen Jugendamt oder auch dem Gericht zu melden. Die jeweilige Institution entscheidet dann darüber, ob es zu einer Neuberechnung der Unterhaltsleistungen kommt oder nicht.
Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig ist?
Ist der Elternteil, der Unterhaltsleistungen zu zahlen hat nicht dazu in der Lage dieser Verpflichtung nachzukommen, so kann dieser bei Gericht angezeigt werden und es kommt in vielen Fällen zu einer sogenannten Lohnpfändung.
Liegt das Gehalt jedoch im Bereich bzw. unterhalb der Mindestsicherung, so kommt der Staat Österreich in Form eines Darlehens für die Alimente auf, das vom unterhaltspflichtigen Elternteil jedoch abbezahlt werden muss.
Können Sonderzahlungen gefordert werden? – Sonderbedarf
Immer wieder kann es passieren, dass ein Kind eine ärztliche Behandlung benötigt wie zum Beispiel einen kieferorthopädischen Eingriff oder andere hochpreisiger Anschaffung anstehen. In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten Sonderbedarf bzw. besondere Auslagen, die ebenfalls zumindest zum Teil von dem Elternteil getragen werden müssen, der zu Zahlungen von Alimenten verpflichtet ist.
Wie man mit solchen Fällen umgeht, wird in der Regel ebenfalls vor Gericht bzw. dem Jugendamt im Voraus abgeklärt.
Alimente in Österreich – die rechtlichen Grundlagen im Überblick
Wenn sich Eltern trennen, ist dies in den meisten Fällen vor allem für die Kinder alles andere als leicht. Um dennoch zumindest für das finanzielle Wohl der Nachkommen zu sorgen, wurden in Österreich genaue Rahmenbedingungen geschaffen, an denen sich sowohl der unterhaltspflichtige als auch der unterhaltsfordernde Elternteil orientieren kann.
Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass für das Wohl des Kindes bzw. der Kinder gesorgt ist und diese nicht unnötig unter der Trennungssituation zu leiden haben.