Eins ist klar: Die Urlaubszeit wird als schönste Zeit des Jahres bezeichnet.
Daher ist es empfehlenswert, dass Sie sich über Ihr Urlaubsanspruch in Österreich 2020 rechtzeitig informieren und Ihre freien Tage dementsprechend einplanen. Die Zwickel-Tage ermöglichen Ihnen mit der Nutzung von wenig Urlaubstagen mehr Urlaub zu machen.
Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Urlaubswünsche frühzeitig informieren, damit diese auch berücksichtigt werden können.
Urlaubsgesetz in Österreich: welchen Urlaubsanspruch habe ich in 2020?
Vom österreichischen Urlaubsgesetz werden fünf Wochen Urlaub pro Jahr vorgesehen – selbstverständlich bezahlt.
Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass ein Arbeitsjahr dann beginnt, wenn ein Angestellter mit einem neuen Beschäftigungsverhältnis beginnt. Einfachheitshalber wird ab und zu auch das Kalenderjahr als Jahr für den Urlaub vereinbart, dies wird allerdings als Ausnahmefall gesehen.
Das Urlaubsgesetz hat in Hinsicht des fünfwöchigen Urlaubes eine Definition erstellt, damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Fünf Wochen sind exakt dreißig Werktage, wobei die Werktage alle Kalendertage bezeichnen, die keine Feier- oder Sonntage sind.
Geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte haben ebenfalls einen Anspruch auf den fünfwöchigen Jahresurlaub.
Langgediente Arbeitnehmer können sich 2020 in Österreich über eine weitere Sache freuen: Arbeitnehmer, die mehr als 25 Jahre Dienst- und Lebensjahre gearbeitet haben, erhalten automatisch den Anspruch auf eine zusätzliche Woche Jahresurlaub.
Als Kriterium werden dabei ausschließlich die gedienten Jahre herangezogen.
Vom österreichischen Gesetz sind drei Bereiche definiert worden, aus welchen die Arbeitszeit berechnet werden kann:
- eine mindestens halbjährige Dauer der Arbeitsverhältnisse aus Staaten der EWR
- alle anschließenden Schuljahre nach dem neunten Pflichtjahr
- die Studienzeit, falls ein Studium abgeschlossen wurde.
Urlaubsgesetz 2020: Ab wann kann mein Urlaub anfangen?
Die ersten sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis zählen als Zeit, in der sich der Arbeitnehmer sozusagen seine Urlaubstage verdient – mit der Länge vom Beschäftigungsverhältnis wächst auch der Prozent vom Urlaubsanspruch.
Bereits nach einem Monat haben Sie das Recht auf zwei Urlaubstage und nach zwei ein halb Monaten sogar auf eine ganze Woche.
Wenn die ersten sechs Monate vorüber sind und der siebte Monat beginnt, hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub in Länge von fünf Wochen. Wenn das Beschäftigungsverhältnis in das nächste Arbeitsjahr eintritt, hat der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsjahres Anspruch auf den fünfwöchigen Urlaub.
Wann kann ich Urlaub nehmen?
Möchte der Arbeitnehmer seine Urlaubstage ausnutzen, dann muss er seinen Urlaub im Einverständnis mit dem Arbeitgeber abklären. Dies funktioniert am besten, wenn der Antrag für den Urlaub in schriftlicher Form eingereicht wird.
Auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, dass der Antrag nicht unter dem Tisch landet – so kann sich der Arbeitnehmer ohne Sorge um die Planung der schönsten Zeit des Jahres Gedanken machen.
Wenn der Arbeitgeber dem Urlaub zustimmt, darf dieser laut Gesetz nicht mehr gestrichen oder verschoben werden.
Es besteht allerdings eine Ausnahme: Diese bildet ein ausgerufener Notstand des Betriebs. Falls ein solcher Fall eintritt, müssen die vom Mitarbeiter getätigten Urlaubsinvestitionen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Urlaubsgesetz Österreich 2020 – ab welchem Moment zählt mein Urlaub als verjährt?
An dieser Stelle ist wichtig zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer nach Ende des jeweiligen Arbeitsjahres noch zwei kommende Jahre Zeit hat, seine nicht ausgenutzten Urlaubstage geltend zu machen.
Dies bedeutet, dass Sie gesamt drei Jahre Zeit haben, Ihre bezahlten Urlaubstage in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit Elternzeit nehmen, so wird die Zeit der Verjährung von drei Jahren ausgesetzt.
Zwangsurlaub vom Arbeitgeber – ist das möglich?
Kurz und klar: Nein. Der Arbeitnehmer ist an die Zustimmung seines Arbeitgebers natürlich gebunden, allerdings muss auch der Arbeitgeber auf die Zustimmung des Mitarbeiters warten, wenn er für diesen eine Urlaubszeit eingeplant hat.
Dementsprechend besteht keine Möglichkeit in den Zwangsurlaub geschickt zu werden.
Kann es dazu kommen, dass ich auch im Urlaub arbeiten muss?
Dies kann teilweise vorkommen, muss aber nicht sein. Das Urlaubsgesetz in Österreich hat diesbezüglich vorgesehen, dass das Arbeiten im Urlaub verweigert werden kann – Urlaub ist immerhin Urlaub.
Es ist selbstverständlich von großer Wichtigkeit, vom Urlaub wieder pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Trifft man nach dem Urlaub bei der Arbeitsstelle nicht pünktlich an, dann ist dies ein genügender Grund für die Entlassung. In solchen Fällen ist nicht einmal eine Abmahnung nötig. Dabei ist eine Verlängerung des Urlaubs fast in keinen Fällen möglich.
Sollte es allerdings zu einem triftigen Grund kommen, wie zum Beispiel Krankheiten im Ausland, Streik-Situationen am Flughafen und ähnliches, dann muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unmittelbar in Kenntnis setzen – dabei ist es am besten, dies ebenfalls schriftlich zu erledigen.
Eine schnelle SMS oder E-Mail ist in diesem Fall bereits ausreichend, wobei dies natürlich immer vom entsprechenden Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abhängt.
Kann ich meine Urlaubstage ausgezahlt bekommen?
Laut dem österreichischen Arbeitsgesetz ist die Auszahlung von Urlaubstagen strengstens verboten – dies gilt zumindest für Mitarbeiter in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis. Sollte der Angestellte jedoch aus der Firma austreten, dann muss der bestehende Urlaub vom Arbeitgeber ausgezahlt werden.
Verjährung des Urlaubs – ab wann verfällt mein Urlaubsanspruch?
Der Anspruch auf Urlaub kann verjähren, nachdem zwei Jahre ab dem Ende des Arbeitsjahres (in welchem dieser entstanden ist) abgelaufen sind.
Diese Frist kann sich allerdings in folgenden Fällen verlängern: nachdem die Elternkarenz laut Mutterschutzgesetz oder Karenzgesetz für Väter in Anspruch genommen wurde. Dabei verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Elternkarenz.
Urlaubsanspruch in Österreich 2020: Fazit
In Österreich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf fünf Wochen Urlaub, sprich rund dreißig Arbeitstage. Dies ist allerdings erst dann möglich, wenn dieser ein volles Arbeitsjahr oder Kalenderjahr in dem Betrieb durchgearbeitet hat.
Auch teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte können sich ebenfalls über den vollen fünfwöchigen Jahresurlaub freuen, wobei sich ein langgedienter Arbeitnehmer sogar sechs Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr gönnen kann – selbstverständlich müssen hier entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist wichtig, dass der Jahresurlaub (am besten in schriftlicher Form) bei dem Arbeitgeber stets beantragt wird und dass dieser den Urlaubsantrag innerhalb der Verjährungsfrist wahrnimmt. Ohne eine ausdrückliche Einverständniserklärung vom Arbeitgeber darf eine Verlängerung des Jahresurlaubs keineswegs durchgeführt werden, da dies einen berechtigten Grund für die Kündigung darstellt. Der Angestellte muss während seiner Urlaubszeit für seinen Vorgesetzten nicht erreichbar sein, da der Urlaub schließlich zur Entspannung dient, damit dieser wieder erholt und leistungsfähig mit der Arbeit fortführen kann.